Technologie & Rechte

Polnisches Anti-Terrorgesetz würde "extreme Verstöße" gegen die Bürgerrechte bedeuten

Das vorgeschlagene Gesetz wird kritisiert, weil es von nationalen und europäischen Gerichten etablierte Präzedenzfälle außer Acht lässt und weil es keine öffentliche Debatte gab, bevor es im Parlament diskutiert wurde.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights

Die erste Lesung des Gesetzentwurfes fand am 19. Mai im Sejm, dem Unterhaus des polnischen Parlaments, statt. Die polnische Helsinki Foundation for Human Rights hat in Bezug auf mehrere vorgeschlagenen Änderungen eine kritische Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf veröffentlicht.

Obwohl die Regierung versprach, eine öffentliche Debatte zu eröffnen, wurde das Gesetz nicht nur nicht diskutiert, sondern ganz im Gegenteil mehrere Monate lang geheim gehalten.

"Diese Entscheidung steht in keinem Verhältnis zu der Wichtigkeit des Gesetzes, dessen Sinn darin besteht, die öffentliche Sicherheit zu garantieren. Zur Gewährleistung eines solch fundamentalen Wertes, sollte eine breite Diskussion stattfinden“, sagt die Autorin der Stellungname, Barbara Grabowska - Moroz.

Obskure Terrorismus-Definition

Die Helsinki Foundation for Human Rights kritisiert die Definition von "einem Terrorakt" in dem Entwurf. Ein in dem Entwurf enthaltener Katalog terroristischer Handlungen wurde unter Verwendung diskriminierender Kriterien zusammengestellt und konzentriert sich auf den Extremismus von nur einer religiösen Gruppe.

Zur Bekämpfung von Terrorismus oder doch eher von Ausländern im Allgemeinen?

Ein beunruhigender Teil des Gesetzes sind die Regelungen für Ausländer, die einer operativen Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden unterliegen. Nach dem Gesetzentwurf könnte eine solche Überwachung 3 Monate dauern und bedürfte lediglich der Zustimmung des Generalstaatsanwalts. Eine richterliche Erlaubnis wäre nicht erforderlich.

Agents for the Polish Internal Security Agency (ABW) arrest a man on suspicion of spying. The power of the ABW is greatly expanded under the proposed terrorism bill.  (REUTERS/Kacper Pempel)

Agenten der polnischen Agentur für Innere Sicherheit (ABW), die einen Mann unter dem Verdacht der Spionage festnehmen. Die Kompetenzen des ABW sollen nach dem vorgeschlagenen Terrorismusgesetz stark erweitert werden. (REUTERS / Kacper Pempel)

Webseiten-Blockierung

Ein Vorschlag, Webseiten zu sperren, steht im Widerspruch zu Normen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf die Meinungsfreiheit. Insbesondere schützt das Gesetz nicht ausreichend vor Willkür der Behörden.

Die Hauptprobleme sind das Fehlen einer wirksamen gerichtlichen Aufsicht über die Polizei und die fehlende Möglichkeit, eine Beschwerde gegen eine Sperr-Entscheidung an anderer Stelle als beim Leiter der Agentur für Innere Sicherheit und der Generalstaatsanwaltschaft vorzubringen.

Agentur für Innere Sicherheit kennt alle

Der Gesetzentwurf führt enorme rechtliche Einschränkungen der Privatsphäre ein, indem er der Agentur für Innere Sicherheit (ABW) Zugang zu den Registern und Datenbanken anderer Kräfte gewährt. Dazu gehören zum Beispiel Daten der Sozialversicherungsanstalt (ZUS), der Landwirtschaftlichen Versicherungsanstalt (KRUS), der Finanzaufsichtsbehörde (Komisja Nadzoru Finansowego) sowie lokaler Behörden.

Die ABW würde Zugriff auf Bilder von, in sozialen Einrichtungen, auf öffentlichen Straßen und an anderen öffentlichen Räumen platzierten Überwachungskamerasystemen erhalten.

14-Tage-Haft und nächtliche Razzien

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Sicherheitskräften das Recht zu gewähren, Razzien in der Nacht durchzuführen und zwar Beispielsweise in allen Wohnräumen eines Bezirks. Ausreichende Rechtfertigung hierfür wäre der begründete Verdacht, dass sich ein Verdächtiger in der Gegend aufhalten könnte.

Under the proposed bill, Polish police forces are given the power to perform night raids and detain suspicious people for up to two weeks.  (REUTERS/Kacper Pempel)

Der Gesetzentwurf würde polnische Polizeikräften ermächtigen, nächtliche Razzien durchzuführen und verdächtige Personen für bis zu zwei Wochen festzuhalten. (REUTERS / Kacper Pempel)

Weiterhin kritisiert werden muss das neue Recht der Sicherheitskräfte, jeden vorübergehend für 14 Tage festzunehmen, wenn der Verdacht besteht, dass eine terroristische Straftat begangen wurde.

In einem solchen Fall gibt es kein reguläres Verfahren der Verwendung von Präventionsmaßnahmen. Die Strafverfolgungsbehörden müssten nicht einmal beweisen, dass die Festgenommenen wahrscheinlich die Verbrechen begangen haben, deren sie beschuldigt werden.

"Unglücklicherweise ignoriert der Gesetzentwurf die bestehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Verfassungsgerichts. Das Fehlen einer offenen Debatte, das außerordentlich übereilte Verfahren und die extremen Verletzungen der bürgerlichen Rechte und Freiheiten bedeutet, dass der Entwurf deutlich überarbeitet werden muss", sagt Barbara Grabowska-Moroz.
Donate to liberties

Gemeinsam machen wir den Unterschied

Wenn viele sich zusammenschließen, besiegen wir die wenigen, die denken, sie hätten die ganze Macht. Schließ dich uns an, es geht um Rechte für uns alle.

Mach mit beim Schutz unserer Freiheiten

Wir haben
► Den größten Fonds für Demokratieinitiativen in der EU geschaffen
► Neue Befugnisse geschaffen, um Autokraten die EU
► Finanzierung zu entziehen
► neue EU-Regeln verfasst, um Journalisten und Aktivisten vor Scheinklagen zu schützen

► Über 400 Menschenrechtsverteidiger/innen ausgebildet, um die Kampagnen, die dir am Herzen liegen, zu unterstützen.


Weitere Meilensteine

Gemeinsam machen wir den Unterschied

Wenn viele sich zusammenschließen, besiegen wir die wenigen, die denken, sie hätten die ganze Macht. Schließ dich uns an, es geht um Rechte für uns alle.

Aboniere den Newsletter, um

dabei zu sein

Warum sollte ich?

Du bekommst die neuesten Berichte vor allen anderen!

Du kannst miterleben, wie wir uns für Deine Rechte einsetzen!

Du wirst sehen, was wir erreicht haben!

Zeig mir ältere Ausgaben des Newsletters