Neue oder umgebaute öffentliche Gebäude müssen barrierefrei sein. Dies regelt seit Jahren das Baugesetz, auch wenn einige Investoren das immer noch nicht respektieren. In solchen Fällen sollten die Behörden das Gebäude nicht freigeben, bevor die Anforderungen erfüllt sind. Der tschechische Ombudsmann übernimmt jetzt den Fall eines neuen Gemeinde-Kulturzentrums, das von der Baubehörde genehmigt wurde, obwohl die erforderliche Barrierefreiheit fehlt. Die Entscheidung ist leider endgültig, und die gesetzliche Frist für eine Überprüfung und Aufhebung der Nutzungsgenehmigung ist verstrichen.