Joël ist fünf Jahre alt. Er kam 2010 mit einem medizinisch begründeten Visum nach Belgien. Er leidet unter Knochendysplasie, einer Krankheit, deren Behandlung zahlreiche medizinische Eingriffe während der Kindheit erfordert. Seine Behandlung ist schon weit fortgeschritten, dauert aber noch an. Nach Aussage der behandelnden Ärzte muss er unter ständiger medizinischer Beobachtung stehen.
Joëls Ärzte geben an, dass Behandlung und Betreuung in Belgien stattfinden sollten und auch die Ärzte in Kigali haben bei der Visabeantragung des Jungen bestätigt, dass Ruanda nicht über die nötige medizinische Infrastruktur verfügt, um eine adäquate Betreuung des Kindes zu gewährleisten.
Trotzdem hat sich die belgische Ausländerbehörde dazu entschlossen, bereits zwei Jahre nach ihrer Ankunft die Abschiebung von Joël und seiner Mutter zu betreiben. Der Rat für Ausländerstreitsachen (Conseil du Contentieux des Etrangers) und das oberste Gericht haben zwar die ersten Entscheide für eine Abschiebung annulliert, aber jetzt sollen die beiden dennoch zurückgeschickt werden.
Behördenprobleme
Die Ausländerbehörde (l’Office des étrangers) hat wieder einmal gezeigt, dass sie nicht bereit ist, einen Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund von medizinischen Notwendigkeiten sorgsam zu prüfen. Die zahlreichen Fehler, die diesen Prozess behindern resultieren in einer lächerlich niedrigen Erfolgsrate, 1,64% laut Tätigkeitsbericht der Behörde von 2013. Noch vor wenigen Jahren lag dieser Wert bei 10%.
Außerdem fällt auf, dass die Ausländerbehörde gerade fünf Ablehnungsbescheide in Folge erlassen hat, die einer nach dem anderen alle vom Zuständigen Rat für Ausländerstreitsachen wieder aufgehoben wurden. Trotzdem ist die Behörde nicht bereit ihren Standpunkt zu ändern. Die Situation ist so ernst, dass sich das Büro des Ombudsmanns für Menschenrechtsfragen der Angelegenheit angenommen hat und bis Ende des Jahres die Ergebnisse einer Untersuchung der Vorgänge veröffentlichen wird.
Unterschreiben Sie die Petition
Die Menschenrechtsorganisation LDH arbeitet schon seit mehreren Jahren an diesem Thema und wird im Herbst einen Bericht dazu veröffentlichen. Dieser wird Ergebnisse, Empfehlungen und Forderungen enthalten.
Aber für Joël könnte das bereits zu spät sein. Deshalb möchten wir dazu einladen, für Joël und für so viele andere zu mobilisieren und unsere Unzufriedenheit mit der derzeitigen Einwanderungspolitik zum Ausdruck zu bringen.
Wir rufen die zuständigen Behörden dazu auf, ihre Entscheidung zu überdenken. Können wir tatenlos zusehen, wenn grundlegende Menschenrechte so eklatant verletzt werden, insbesondere wenn es sich dabei um die Rechte eines fünfjährigen Kindes handelt?
Unterschreiben Sie die Petition für eine Aufenthaltsgenehmigung für Joël und seine Mutter.