Die schweigende Bank
Die neue Version der App war für Blinde nicht zugänglich. Die Bank reagierte nicht auf die Bitte des Mannes, auf die alte Version der App, die für ihn zugänglich war, zugreifen zu können.
Nach dem Gleichbehandlungsgesetz sollen Unternehmen ihre Güter und Dienstleistungen für alle zugänglich machen. Gegebenenfalls müssen sie wirksame Anpassungen für Kunden mit Behinderung vornehmen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die beantragte Anpassung eine unverhältnismäßige Belastung für das Unternehmen darstellt.
Diskriminierung aufgrund von Behinderung
Die Rabobank konnte nicht nachweisen, dass der Antrag des Mannes auf Zugang zur App eine unverhältnismäßige Belastung für das Unternehmen darstellte. Die Bank gab an, dass sie eine neue App entwickeln müsse, um die Voice-Over-Funktion zu ermöglichen. Die Bank hat jedoch nicht geklärt, warum die alte App dem Mann nicht noch einmal angeboten werden konnte.
Nach dem Urteil des Niederländischen Instituts für Menschenrechte vom 4. Oktober 2017 hätte die Bank auf die Bitte des Mannes um eine vorübergehende Lösung, wie den Zugang zu der älteren, barrierefreien Version der App, reagieren sollen. Die Bank diskriminierte daher den Mann aufgrund von Behinderung oder chronischer Krankheit.
Der vollständige Wortlaut des Urteils des Niederländischen Instituts für Menschenrechte kann hier heruntergeladen werden.