Technologie & Rechte

Bulgarien muss einen weiteren Fall von Polizeigewalt aufklären.

In den sozialen Medien zirkuliert ein Video, auf dem zu sehen ist, wie Polizeibeamte auf einer belebten Straße einen Mann festnehmen und schlagen. Zivilgesellschaftliche Gruppen fordern das Land auf, den Fall gründlich zu untersuchen.

by Bulgarian Helsinki Committee

In Zusammenhang mit einem Video von prügelnden Polizisten, dass derzeit in den sozialen Medien zirkuliert, drängt das Bulgarian Helsinki Committee (BHC) die Staatsanwaltschaft, dieses ungeheuerliche Verbrechen, welches von Polizeibeamten in aller Öffentlichkeit begangen wurde, unverzüglich und unvoreingenommen zu untersuchen.

Das Video zeigt zwei Polizisten in der Bulgarischen Stadt Stara Zagora, die einen Mann am helllichten Tage auf einer belebten Straße verhaften. Nachdem sie den Mann auf den Rücken geworfen haben, wird er von einem festgehalten und der andere beginnt ihn zu schlagen, obwohl er sich der Verhaftung nicht widersetzt.

Die Beamten waren ganz offensichtlich der Ansicht, dass sie keine Strafe zu fürchten haben.

Viele Fälle von Polizeibrutalität

BHC erinnert daran, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den 12 Jahren zwischen 1998 und 2010 27 Urteile gegen Bulgarien gefällt hat, dabei ging es in 26 Fällen um Polizeibrutalität. Im Schnitt ergibt das mehr als zwei Verurteilungen pro Jahr für das Land.

In zwei der Fälle, konnte das Gericht aus Mangel an Beweisen nicht feststellen, dass die Polizei zweifelsfrei Gewaltakte begangen hat, trotzdem wurde das Land wegen inadäquater Untersuchung der Vorfälle verurteilt. In einem weiteren Fall stellte das Gericht keine schwere Misshandlung fest, verurteilte Bulgarien aber trotzdem wegen seiner hartnäckigen Weigerung, den Vorfall zu untersuchen.

In allen weiteren Fällen wurde Bulgarien wegen des brutalen Vorgehens der Polizei und der anschließenden mangelhaften Untersuchung der Vorfälle, verurteilt. BHC erinnert auch daran, dass nach den Gesetzen des Innenministeriums in Bezug auf den Einsatz von Waffen, Körperliche Gewalt bei Polizeieinsätzen nur dann erlaubt ist, wenn sie zur Ausübung ihrer Pflicht "absolut notwendig" ist.

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