EU-Beobachtung

Bulgarisches Verfassungsgericht überrascht mit Ablehnung der Istanbulkonvention

In einem als "schlimmste Entscheidung seiner Geschichte" bezeichneten Urteil, hat das bulgarische Verfassungsgericht die Istanbulkonvention für verfassungswidrig erklärt und damit die Rechte der Frauen schwer verletzt.

by Bulgarian Helsinki Committee
"Respect Women", Bulgarians protesting against the Constitutional Court's decision. Photo Credit: Emil Metodiev

Mehr als 30 in den Bereichen Menschenrechte, Kinderrechte, Frauenrechte und LGBTI-Rechte tätige prominente NRO und Einzelpersonen haben die lang erwartete Entscheidung des bulgarischen Verfassungsgerichts vom 27. Juli verurteilt, in der dieses erklärt hat, die als Istanbulkonvention bekannte Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sei mit der bulgarischen Verfassung unvereinbar.

Diese Gruppen haben das Urteil bereits zur "bis dato schlechtesten Entscheidung" des Gerichts erklärt.

Definition von Geschlecht

Das 8:4-Urteil ist ein schwerer Schlag sowohl für die Menschenrechte als auch für die Integrität der Justiz in Bulgarien. Das Verfassungsgericht behauptet, der in der Istanbulkonvention verwendete Begriff "Gender" sei irreführend, weil er einen mit dem Verfassungsverständnis von "Geschlecht" unvereinbaren Begriff einführe. Das Gericht bekräftigte stattdessen die Auffassung, "Geschlecht" sei ein binärer Begriff, mit zwei starr festgelegten Optionen: männlich oder weiblich.

Es missbilligte die in der Konvention verwandte Definition von "Gender" als sozial konstruierte Rollen, Verhaltensweisen und Aktivitäten und erklärte, diese Definition würde die Grenze zwischen den beiden biologischen Geschlechtern verwischen.

In einer schockierenden Erklärung führte das Gericht weiter aus: "wenn die Gesellschaft die Fähigkeit verliert, zwischen einer Frau und einem Mann zu unterscheiden, wäre die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen nur eine formelle, aber nicht durchsetzbare Verpflichtung".

Die bulgarische Verfassung, urteilte das Gericht, verstehe soziale Rollen als vom biologischen Geschlecht herrührend, indem sie feststelle, dass die Begriffe "Mutter", "Entbindung" und "Hebamme" von Natur aus weibliche Rollen seien. Damit propagiert es im Wesentlichen dieselben Geschlechterstereotypen, die mit dem Istanbuler Übereinkommen angegangen werden sollen.

Das Gericht behauptete, die Istanbulkonvention führe eine verborgene "Gender-Ideologie" ein, die Menschen lehre, ihre Identität im Widerspruch zu ihrem biologischen Geschlecht zu wählen. Dieser Ausdruck wird von konservativen Politikern und Aktivisten in ganz Europa verwendet, um Reformen umzudeuten, von denen Frauen und LGBTI profitieren würden und diese als "Aufzwingen" eines Glaubenssystems darzustellen, welches die traditionelle Familie bedroht und die Gesellschaft korrumpiert.

'Erniedrigt'

Die Entscheidung geht so weit, zumindest indirekt, das Recht auf Schutz und Anerkennung der Identität von Transsexuellen und Intersexuellen zu verweigern. In dem Urteil wird behauptet, dass Istanbulkonvention die Einführung eines Verfahrens zur Änderung von Rechtsdokumenten von Transgender-Personen erfordern würde, was das Übereinkommen in Wirklichkeit nicht tut.

"Die Entscheidung des Gerichtshofs ist eine Demütigung für die bulgarischen Institutionen und für Bulgarien als Mitglied der EU-Familie, denn diese beruht auf der Achtung der Menschenrechte. Vor allem aber demütigt das Urteil Frauen in Bulgarien. Es ist demütigend für die nächste Generation bulgarischer Kinder, die weiterhin in einem Land aufwachsen soll, in dem Gewalt toleriert wird", heißt es in einer Erklärung der bulgarischen NRO.

Rund einhundert Bürgerinnen und Bürger versammelten sich am Abend der Urteilsverkündung, um von der amtierenden Regierung eine Verpflichtung zur Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt im Land zu fordern. Obwohl laut Statistikjede zweite Woche in Bulgarien eine Frau getötet wird und zwar in den meisten Fällen von einem ehemaligen oder aktuellen Partner oder von Verwandten (93%), gab es so gut wie keine gesellschaftliche Mobilisierung zu diesem Thema.

Der Prozess der Ratifizierung des Übereinkommens von Istanbul durch die Mitgliedstaaten des Europarats wurde durch jeden einzelnen von ihnen von einer sorgfältigen Überprüfung seiner Verfassungsmäßigkeit begleitet. Bisher hat keine nationale Justizbehörde in einem Mitgliedstaat Probleme und interne Widersprüche aufgedeckt, die das bulgarische Verfassungsgericht festgestellt haben will. Sie wurde bis jetzt von 32 Staaten ratifiziert, darunter alle anderen Balkanstaaten.

Rechtsextreme Opposition

Nach einem nationalen Aufschrei über die 'Sprache der Geschlechterrollen', der zum Rückzug aus dem Vertrags führte, bat das Parlament das Verfassungsgericht um eine Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit der Konvention.

Die Istanbulkonvention wurde von den "Vereinigten Patrioten", der rechtsextremen Fraktion in der Regierungskoalition, fanatisch bekämpft, überraschenderweise wurden sie dabei von der bulgarischen Sozialistischen Partei (immerhin einem Mitglied der Partei der Europäischen Sozialisten), welche die parlamentarischen Opposition anführt, unterstützt.

Vollständige Erklärung der NGO auf Englisch und Bulgarisch.

Den vollständigen Wortlaut der Entscheidung des Verfassungsgerichts gibt es hier (auf Bulgarisch).

Informationen über geschlechtsspezifische Gewalt in Bulgarien:

  • Laut dem jüngsten Bericht des bulgarischen Helsinki-Komitees wird in Bulgarien alle zwei Wochen eine Frau ermordet. In 93% der Fälle ist der Täter ein aktueller oder ehemaliger Partner oder ein Verwandter.
  • Im derzeitigen Rechtsrahmen werden weder häusliche Gewalt kriminalisiert, noch Zwangsehe oder weibliche Genitalverstümmelung und Sterilisation. Es gibt auch keine explizite Kriminalisierung von psychischem Missbrauch und Stalking.
  • Es mangelt an effizienten Hilfen für Gewaltopfer. Im Jahr 2017 erließen die Gerichte fast 2.500 einstweilige Verfügungen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Allerdings hat Bulgarien nur fünf Krisenzentren und kann nur 2% der Bedürftigen aufnehmen.

Quellen:

  • Annual Report(2018) by the Bulgarian Helsinki Committee on the human rights situation in Bulgaria (see Chapter on Women’s Rights)
  • EU Fundamental Rights Agency studyon violence against women (2014)
  • Gender Equality Index Report (2017)
  • Report(2018) by the European Parliamentary Forum on Population and Development revealing a comprehensive strategy mobilizing European societies against human rights on sexuality and reproduction
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