Am 15. Mai hat der UN-Ausschuss gegen Folter seine abschließenden Beobachtungen zur Beurteilung Spaniens veröffentlicht. Das Komitee teilt weitgehend die Sorgen und Empfehlungen, welche in dem Schattenbericht von Rights International Spain dargelegt wurden und kritisiert den fehlenden Fortschritt hinsichtlich der 2009, bei der letzten Beurteilung des Landes, gegebenen Empfehlungen.
Das Fehlen einer ausreichenden Beschreibung des Verbrechens der Folter im Strafgesetzbuch
Das Komitee hat erneut seine Sorge zum Ausdruck gebracht, was das Fehlen einer notwendigen Regulierung des Verbrechens der Folter anbelangt. Das Strafgesetzbuch wurde immer noch nicht angepasst, um den Anforderungen der UN Konvention gegen Folter zu entsprechen und das vorgesehene Strafmaß bleibt im Angesicht der Schwere des Verbrechens zu gering. Mit dem Ziel, seine interne Gesetzgebung mit der UN-Konvention in Einklang zu bringen, wird Spanien daher aufgefordert, die notwendigen Änderungen im Strafgesetzbuch schnellstmöglich zu implementieren.
Ausstehende Schulden, die Verbrechen der Vergangenheit: Unverjährbarkeit der Folter und das Amnestiegesetz
Das Komitee erinnert den spanischen Staat erneut daran, dass Folter und Verschleppung weder verjähren noch amnestiefähig sind. Es müssen alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass alle Fälle dieser Verbrechen, auch jene aus der Zeit des Spanischen Bürgerkriegs und der Franco Diktatur, genauestens untersucht und vor Gericht gebracht werden und dass die Opfer entschädigt werden.
Isolationshaft
In Übereinstimmung mit weiteren Organen, unter Anderem dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, verurteilt dieses Komitee erneut die in Spanien angewandte Isolationshaft (Detención incomunicada) von bis zu 13 Tagen bei Terrorismusverdacht. Das Komitee fordert den Staat dringend dazu auf, diese Praxis abzuschaffen. Die aktuellen Reformbestrebungen müssen dazu genutzt werden, die Strafprozessordnung dahingehend zu reformieren, dass alle festgenommenen Personen grundlegenden Schutz genießen.
Exzessiver Gewalteinsatz und Straflosigkeit der Polizei
Weiterhin zeigt sich das Komitee äußerst besorgt in Anbetracht gut dokumentierter Fälle, in denen Polizei und Guardia Civil exzessive Gewalt ausgeübt haben, sowohl auf Demonstrationen als auch bei der Grenzsicherung. In dieser Hinsicht wird Spanien aufgefordert, effektive Maßnahmen zu ergreifen, zur Prävention und zur Beendigung übertriebenen Gewalteinsatzes durch den Sicherheitsapparat. Der Einsatz von Gewalt muss durch klare und verbindliche Normen geregelt werden, und zwar im Einklang mit internationalen Standards.
Das Komitee erinnert Spanien auch an seine Pflicht, jedes Vorkommen von Polizeibrutalität, zu untersuchen und juristisch aufzuarbeiten. Es empfiehlt, dass Spanien eine Reihe von Maßnahmen ergreift, um die Straflosigkeit von Polizeibeamten die exzessive Gewalt einsetzen, zu überwinden. Dazu gehören: die Schaffung eines unabhängigen Mechanismus zur Kontrolle von Polizeieinsätzen, die eindeutige Kennzeichnung von Polizeibeamten, der Schutz vor Repressalien für diejenigen, die Misshandlungen anzeigen und das Führen einer detaillierten Statistik über Anzeigen und Verurteilungen von Folter und Misshandlungsfällen.
Grundsatz der Nichtzurückweisung und diplomatische Garantien
Das Komitee erinnert Spanien daran, dass es sicherstellen sollte, dass niemand in ein anderes Land ausgewiesen, zurückgeschickt oder ausgeliefert wird, wenn der gut begründete Verdacht besteht, dass diese Person dort der Folter ausgesetzt sein könnte. Es muss unbedingt darauf verzichtet werden, diplomatische Versicherungen zu erbeten oder auch nur zu akzeptieren, und diese als Schutz vor Folter und Misshandlung zu werten. Außerdem sollte sichergestellt sein, dass jeder Fall einzeln und unabhängig bewertet wird und Spanien sollte garantieren, dass Menschen die internationalen Schutz brauchen, Zugang zum Asylverfahren erhalten, dazu gehört die Möglichkeit als Flüchtling anerkannt zu werden.