Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat in der Debatte um die Aufnahme von Flüchtlingen daran erinnert, dass das Asylrecht unbegrenzt für jedermann gilt und eine „Obergrenze“ unzulässig ist. Es sei wichtig, Asylrecht und Zuwanderung, die von der Politik begrenzt werden könne, zu unterscheiden, so Voßkuhle. Zudem sende das deutsche Grundgesetz die zentrale Botschaft einer "Gesellschaft der Vielfalt". Dazu gehörten auch Religionsfreiheit und die Verankerung einer pluralen Gesellschaft. Menschen in Deutschland müssten sich selbstverständlich am Grundgesetz orientieren.