Das Gericht in Amsterdam entschied in einer Grundsatzentscheidung, dass die Nutzung von Verkehrskontrollen durch die Polizei zur Jagd auf mögliche Straftäter ein détournement de pouvoir (Rechtsmissbrauch) darstellt. Das Gericht verhandelte einen Fall, in dem bei einer sogenannten dynamischen Verkehrskontrolle knapp ein Kilo Hasch gefunden wurde. Es folgte eine strafrechtliche Verfolgung, aber das Gericht befand, dass die Polizei gegen ein grundsätzliches Rechtsprinzip verstoßen habe. Der Fund von Haschisch wurde nicht als Beweis zugelassen und der Verdächtige wurde freigesprochen.