Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat ein früheres Urteil einer Kammer aufgehoben und Belgien wegen der Verletzung der Menschenrechte in einem Fall verurteilt, in dem es um die Misshandlung zweier Brüder durch die Polizei ging.
Saïd und Mohamed Bouyid wurden von Polizeibeamten in zwei separaten Fällen geschlagen, im Dezember 2003 und im Februar 2004, während sie in auf einer Polizeiwache in Brüssel inhaftiert waren. Die Brüder hatten eine Beschwerde eingereicht, belgische Gerichte weigerten sich jedoch in dem Verhalten der Beamten ein Problem zu sehen. Schrammen und Prellungen, die durch Krankenberichte und Aussagen der Kläger belegt waren, genügten den nationalen Gerichten nicht als physische Beweise.
Niederlage in Straßburg
Auch die ursprüngliche Berufung der Brüder beim EGMR war nicht erfolgreich: Das Gericht urteilte, es sei zu keiner Verletzung von Artikel 3 der allgemeinen Konvention der Menschenrechte (Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung) gekommen.
Diese Entscheidung wurde an die große Kammer weitergereicht und in dessen Urteil vom 28. September hob sie das vorherige Urteil auf und legte fest, dass die Handlungen der Beamten die Rechte nach Artikel 3 tatsächlich verletzt haben. Für das Gericht in Straßburg gab es wenig Zweifel, dass die Polizei die dokumentierten Verletzungen verursacht hatte, weshalb sie die Regierung für das Verschleppen der Ermittlungen verurteilte.
Die große Kammer zeigte sich besorgt darüber, dass das Verhalten der Polizei von den nationalen Gerichten verharmlost wurde und meinte, " ... eine Ohrfeige, die von einem Polizeibeamten einem Individuum, welches vollständig unter seiner Kontrolle steht, gegeben wird, stellt einen schweren Angriff auf dessen Würde dar ..." Diese Entscheidung festigt auch die Jurisprudenz des EGMR hinsichtlich der Umkehrung der Beweislast in solchen Situationen.
Polizeigewalt melden!
Die Belgian League of Human Rights (LDH) ist der Meinung, dass diese Entscheidung Belgien dazu zwingt, ernsthaft gegen Polizeigewalt vorzugehen. Diese bleibe zu häufig ungesühnt. Belgische Gerichte haben immer wieder die Schwere der Gewalt, der Menschen in Obhut der Polizei ausgesetzt waren, verharmlost und das muss aufhören.
Seit 2013 sammelt die Beobachtungsstelle von Polizeigewalt der LDH (OBSPOL) Berichte von Opfern und Zeugen auf ihrer Die Brüder Saïd und Mohamed Bouyid haben OBSPOL genutzt um ihren Fall vor das EGMR zu bringen
Die Entscheidung der großen Kammer in dem Fall Bouyid v Belgium (app no. 23380/09) kann man hier einsehen.