Im Juli hatte das Bulgarien Helsinki Committee (BHC) vor dem geplanten Abriss zweier weiterer Romahäuser in Garmen, Bulgarien gewarnt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat "dringende einstweilige Anordnungen" gegen den geplanten Abriss erlassen und der bulgarischen Regierung zwei Fragen gestellt:
- Welche Maßnahmen wurden getroffen, um den gefährdeten Menschen unter den Bewohnern Unterkunft zur Verfügung zu stellen?
- Führen die Maßnahmen dazu, dass Kinder von ihren Eltern getrennt werden?
Nachdem das Gericht von der bulgarischen Regierung informiert worden war, dass die Räumung auf den 30 September verschoben werde, damit eine alternative Unterbringung gefunden werden könne, hatte das Gericht am 4. September zunächst beschlossen, keine einstweiligen Anordnungen zu erlassen.
Einstweilige Anordnungen sind dringende Maßnahmen, die nach der wohletablierten Praxis des Gerichts, nur dann greifen, wenn die Gefahr irreparabler Schäden droht. Solche Maßnahmen werden im Zusammenhang mit Ermittlungen vor dem Gericht entschieden und sollen keine Vorentscheidung in Bezug auf nachfolgende Urteile des Gerichtes bedeuten.
Das Gericht gibt der Forderung nach Vorläufigen Anordnungen nur in Ausnahmefällen nach, wenn die Antragstellende Seite von schweren und irreparablen Schäden bedroht ist, dazu zählt inhumane und erniedrigende Behandlung. Solche Übergangsmaßnahmen wurden 2008 im Vorfeld des geplanten Abrisses des Romaviertels "Batalova Mill" in Sofia erlassen weil keine alternative Unterbringung für die als besonders verletzbar eingestuften Antragsteller geplant war.