Ungarns Behandlung von Asylbewerbern in Grenzübergangszonen verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag einstimmig entschieden. Die Inhaftierung von zwei Asylbewerbern durch Ungarn war im Rahmen der Konvention rechtswidrig und ihre Abschiebung aus Ungarn nach Serbien setzte sie dem Risiko unmenschlicher und erniedrigender Aufnahmebedingungen in Griechenland aus. Die 23tägige Haft der Klägerinnen beraubte sie ohne formale Entscheidung ihrer Freiheit. Die Männer haben Anspruch auf 10.000 Euro Entschädigung.