Bereits 2013 hat der ehemaliger Analyst der US National Security Agency Edward Snowden enthüllt, dass die US-Regierung Massenüberwachungsprogramme einsetzt, um persönliche Mitteilungen über Microsoft, Apple, Yahoo, Google, Facebook, PalTalk, AOL, Skype, YouTube und andere Plattformen mitzulesen.
Später stellte sich heraus, dass britische Geheimdienste seit 2010 ähnliche Programme einsetzen, die es ihnen ermöglichen, auf die tägliche Kommunikation von Hunderten von Millionen Menschen zuzugreifen und das diese Daten teilweise bereitwillig mit dem amerikanischen Geheimdienst geteilt wurden.
EGMR urteilt, dass Massenüberwachung gegen Rechte verstößt
In einem gerade gefällten Urteil erklärt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass "die Massenüberwachung durch die britische Regierung das Recht auf Achtung der Privatsphäre und des Familienlebens gemäß Artikel 8 und die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt".
Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass die Datenerhebungsmethoden und die Anzahl der zu verfolgenden Personen nicht hinreichend spezifisch gewesen seien und, dass Regeln für das Filtern, Suchen und Auswählen der beobachteten Kommunikation fehlten. Laut dem Urteil stellt die Tatsache, dass nicht nur die Verkehrsdaten (z.B. der Zeitpunkt des Anrufs), sondern auch der Inhalt der Kommunikation überwacht werden kann (etwa der Text von E-Mails), eine schwere Verletzung der Privatsphäre dar. Der Gerichtshof stellte fest, dass der Betrieb von Massenüberwachungssystemen an sich kein Verstoß ist, allerdings müsse ein solches System strengen Kriterien entsprechen. Die Praxis des Vereinigten Königreichs übersteige jedoch den Grad der Einmischung, der "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" sei.
HCLU ist mit dem Urteil nicht ganz zufrieden
Die Hungarian Civil Liberties Union (HCLU) hat sich zusammen mit anderen europäischen, amerikanischen, afrikanischen und asiatischen Verbündeten, insbesondere der American Civil Liberties Union (ACLU), Amnesty International, Liberty und Privacy International, für den Fall eingesetzt. Diese beispiellose internationale Zusammenarbeit zeigt, dass die Bedeutung des Falles über das Vereinigten Königreich hinausreicht, da alle Regierungen - wenn auch in unterschiedlichem Maße - Massenüberwachung einsetzen. Insofern stellt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einen bedeutenden Fortschritt für den Schutz der Privatsphäre und der Meinungsfreiheit dar. Ein Präzedenzfall wie dieser kann dazu beitragen, Regierungen von der ungerechtfertigten Ausweitung der Massenüberwachung abzuhalten, selbst wenn sie über die entsprechenden Technologien verfügen.
HCLU ist jedoch mit dem Urteil nicht vollständig zufrieden, und zwar weil das Straßburger Gericht den unlimitierten Austausch von Daten aus der Massenüberwachung mit den Sicherheitsdiensten anderer Länder (wie zwischen dem Vereinigten Königreich und den USA) ohne jegliche Garantien nicht für rechtswidrig befunden hat.
"Wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass die Massenüberwachung keinen Vorrang vor dem Schutz der Privatsphäre und der Meinungsfreiheit hat", schloss die HCLU ihre Mitteilung zum Urteil des EGMR.