Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag sein Urteil im Fall N.D. and N.T. vs Spain, in dem es um zwei Migranten ging, die, nachdem sie den Zaun an der Grenze von Melilla (ein spanisches Territorium auf dem afrikanischen Kontinent) überschritten hatten, sofort nach Marokko zurückgebracht wurden. Weil sich die Kläger auf spanischem Hoheitsgebiet befunden hätten, so der EGMR, sei das Vorgehen der spanischen Behörden als kollektive Vertreibung zu werten, und verstoße damit gegen das Verbot derselben, sowie gegen das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf.