Der Europäischen Gerichtshof befasste sich mit der Rechtmäßigkeit der Nutzung von Streamingseiten im Internet. Die niederländische Anti-Piraterie-Gruppe BREIN und spanische Behörden argumentierten, das Anbieten oder Anschauen von „Pirate-Streams“ verletze die EU-Richtlinie zum Urheberrecht, die Europäische Kommission hielt dagegen, dass Streamer nicht gegen existierende Gesetze verstoßen. Konkret muss das Gericht klären, ob der den Verkauf vorprogrammierter Media-Player mit Links zu Piracy-Quellen, etwa durch Add-ons, legal ist. Ein abschließendes Urteil wird für Anfang 2017 erwartet.