Im April wurden im polnischen Recht Änderungen im Hinblick auf die Verwendung von elektronischen Fußfesseln gemacht. Nach dem neuen Strafgesetzbuch wird die Strafe einer Person in Polen in Abhängigkeit von der im Ausland verbüßten Haftzeit verkürzt, wenn die Person im Rahmen des europäischen Haftbefehls (EAW) nach Polen überstellt wurde. Es wurde jedoch noch nicht festgelegt, wie dies im Fall der elektronischen Überwachung interpretiert werden muss. Die Auswirkungen dieses Themas sind immens, 2015 trafen polnische Gerichte 1611 Urteile auf der Grundlage von EAW Regelungen.