Laut der Helsinki Foundation for Human Rights stellt seit nunmehr einem Jahr andauernde Verfassungskrise eine ernsthafte Bedrohung für die Unabhängigkeit des gesamten polnischen Justizapparats dar.
Das Amt der UN-Sonderberichterstatterin für die Unabhängigkeit der Richter und Anwälte besteht seit 1994. Die Sonderberichterstatterin Monica Pinto hat den Auftrag, den Status des Schutzes, der Richtern und Anwälten gewährt wird, zu beobachten. Sie erhält Informationen von UN-Mitgliedsstaaten über angebliche Verstöße in diesem Bereich, führt offizielle Länderbesuche durch und erstellt Berichte.
Ein Brief aus Polen
In ihrem Schreiben an die Sonderberichterstatterin verwies die Helsinki Foundation mit Bezug auf die Verfassungskrise sowohl auf die Änderung des Gesetzes über das Verfassungsgericht, als auch auf die Ernennung von Richtern, welche die im Jahr 2015 freigewordenen Sitze übernommen haben. Die darauf folgende Krise stellt eine große Gefahr für die Verfassungsgemäße Position des Gerichts dar und schwächt die Wirksamkeit seiner Arbeit.
"Ohne ein wirksames Verfassungsgericht, werden alle Garantien des Schutzes der Menschenrechte zu einer leeren Fassade", erklärte die HFHR.
Die HFHR erwähnte auch eine im November 2015 dem früheren Leiter des Anti-Korruptions-Büros gewährte präsidiale Begnadigung. Der Präsident begnadigte den Beamten während des laufenden Gerichtsverfahrens, bevor ein Gericht den Fall in zweiter Instanz anhören konnte.
Die Krise wurde durch Änderungen der Gesetze über den hier abgebildenten Verfassungsgerichtshof und die Ernennung neuer Richter ausgelöst. (Bild: Adrian Grycuk)
Damit habe er "das Justizsystem von diesem Fall entlasten wollen", gab der Präsident selbst an. Seine Entscheidung verursachte erhebliche Kontroversen und wurde von einigen Juristen als Druckmittel der Exekutive gegen die Justiz eingestuft.
"Im Gegensatz zu der Verfassung"
Die HFHR erwähnte auch die geplanten Änderungen des Gesetzes über den Nationalen Rat der Justiz. Das vorgeschlagene Gesetz soll eine wesentliche Änderung des Berufungsverfahrens für Richter einführen. Bisher war es die Aufgabe des Nationalrates der Justiz von Polen, aus allen Bewerbungen die besten Kandidaten für eine Richterposten zu benennen, diese wurden anschließend durch den Präsidenten ernannt.
Nach dem neuen Gesetz, muss der Rat dem Präsidenten zwei Kandidaten für jeden Posten präsentieren. Nach Auffassung der HFHR wird sich diese Lösung negativ auf die Unabhängigkeit eines Verfassungsorgans auswirken, nämlich des Nationalen Rates der Justiz von Polen und gegen das Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz verstoßen.
"Der Gesetzentwurf widerspricht der Verfassung, in der es explizit heißt, dass es die Macht des Präsidenten ist, Richter zu ernennen und nicht Richter auszuwählen", so die HFHR.
Die Helsinki-Stiftung zitiert zahlreiche Beispiele von Äußerungen von Politikern und Kabinettsmitgliedern in Bezug auf Rechtsanwälte und amtierende Richter.
Die HFHR bittet den Sonderberichterstatter die Situation in Polen zu betrachten und, wenn möglich, Empfehlungen zu den jüngsten, die Unabhängigkeit der Justiz gefährdenden Gesetzesänderungen und Vorfällen auszusprechen.
Der Brief ist hier verfügbar.