Der Entzug von Fürsorgeleistungen für Straftäter ist verfassungswidrig
Die Abteilung für Arbeitsrecht des Gerichtshofs von Rom hat die allgemeine Gültigkeit des Rechts auf Gesundheit und ein würdiges Leben auch für Menschen festgestellt, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden. Demnach ist es verfassungswidrig, gemäß dem Gesetz 92 von 2012 (Fornero Gesetz), die Hilfeleistung für Personen, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden, zu widerrufen.
Im Jahr 2012 wurde ein Gesetz erlassen, das es ermöglichte, Menschen, die wegen "sozial besonders bedenklicher" Verbrechen verurteilt wurden, Sozialversicherungs- und andere Sozialleistungen vorzuenthalten. Betroffen waren Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe, Sozialrente und zivile Invaliditätsleistungen. Diese Leistungen konnten auch dann gestrichen werden, wenn die bestrafte Person an einer schweren Krankheit litt. Das Gericht in Rom hat nun jedoch entschieden, dass diese zusätzliche Strafe gegen die Artikel 2 und 38 der italienischen Verfassung verstößt.
Verletzung des Rechts auf Gesundheit und Pflege
Die alleinige Verantwortlichkeit des Staates für die Gewährleistung der sozialen Sicherheit, von Menschen deren Arbeitsfähigkeit und Lebensunterhalt eingeschränkt ist, ist in der Verfassung festgeschrieben. Dementsprechend hob der Gerichtshof von Rom die nach den neuen Rechtsvorschriften erlassenen Maßnahmen auf und urteilte, dass die Anwendung des Gesetzes zu einer Verletzung der Grundrechte auf Gesundheit und Pflege führen würde.
Das Urteil des Gerichts besagt, dass Artikel 61 des Fornero-Gesetzes "nicht auf Personen anwendbar ist, die nicht inhaftiert sind, weil sie sich aus gesundheitlichen Gründen in der Suspendierung ihrer Strafe befinden oder weil sie alternativen Haftmaßnahmen wie Hausarrest oder Bewährungshaft für Sozialdienste unterliegen, auch wenn sie wegen der darin genannten schweren Verbrechen endgültig verurteilt wurden. Andernfalls würde ein Verstoß gegen Artikel 38 der Verfassung vorliegen, der den absoluten Grundsatz festlegt, dass jeder arbeitsunfähige Bürger, der nicht über die für sein Leben notwendigen Mittel verfügt, das Recht auf Unterhalt und Sozialhilfe hat".