Trotz mehrerer Verfahren gegen den italienischen Staat wegen Folter durch seine Polizei, gitbt es beimVersuch, das Verbrechen der Folter in nationales Recht einzuführen, keine wirklichen Fortschritte.
Geschichte wiederholt sich
Es ist erst ein Jahr her: der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte in seinem Urteil zum Fall Cestaro Italien deutlich für die Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention - Verbot der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung - während des G8-Gipfels 2001 in Genua.
Die Gewalt fand während der Razzia in der Diaz-Schule statt. Die Misshandlungen durch die Polizei blieben ungestraft, obwohl sie sogar durch das Oberste Gericht Italiens anerkannt wurden: das Verfahren endete wegen der Unvollständigkeit des italienischen Rechts, das Folter immer noch nicht als Verbrechen ächtet, ohne Strafe für die schuldigen Beamten.
Ein weiterer italienischer Folter Fall, bei dem es um schwere Misshandlungen an Gefangenen, die von der Strafvollzugspolizei verübt wurden, geht, wird vor dem EGMR verhandelt. Die Ereignisse fanden vor einem Jahrzehnt im Strafvollzug von Asti statt, aber trotz eindeutiger Beweise wurden die Täter nicht bestraft.
Die italienischen Richter erkannten deutlich an, dass das Geschehene als Folter gelten muss, legt man die Maßstäbe der UN-Konvention gegen Folter an (die Italien im Jahr 1989 unterzeichnet hat), entschieden aber, dass die Täter nicht bestraft werden, weil es kein Gesetz gäbe, das ihre Handlungen kriminalisiert.
Geld wird nicht alles lösen
Bei der ersten Anhörung des Asti Falls vor dem EGMR schlug die italienische Regierung eine Einstellung des Verfahrens auf Grund einer gütlichen Einigung vor und bot an, den beiden Opfern jeweils eine Entschädigung von 45.000 Euro zu zahlen. Mit diesem Vorschlag hatte die Regierung sich jedoch nicht zu einer Rechtsreform verpflichtet, mit der endlich das Verbrechen der Folter eingeführt würde, weshalb das Gericht den Deal zurückwies.
Der Fall wurde in Straßburg angenommen und das Gericht dort erwartet eindeutig, dass der italienische Staat seine Verpflichtung Folter zu kriminalisieren endlich ernst nimmt.
Mit Geld allein wird sich das Problem nicht wegwischen lassen. Tatsächlich gibt es nur einen Ausweg aus dieser beschämenden Situation, und das ist die Kriminalisierung der Folter. Italien muss sich seinen verfassungsrechtlichen und internationalen Verpflichtungen in Bezug auf das Verbot und die Verhinderung von Folter stellen; bis es soweit ist, wird sich die Geschichte wiederholen.