Das italienische Parlament hat am 8. November eine Verordnung zur Vorratsdatenspeicherung gebilligt, die es Telekommunikationsbetreibern ermöglicht, Telefon- und Internetdaten bis zu sechs Jahre lang zu speichern.
Eine schwere Bedrohung für die Privatsphäre
Diese Maßnahme ist eine Bedrohung für die Privatsphäre aller Bürger, die trotz der äußerst schwerwiegenden Folgen für uns alle nur äußerst wenig untersucht und über die viel zu wenig diskutiert wurde. Die Verordnung wurde von dem Liberties-Mitglied The Italian Coalition for Civil Liberties and Rights und dem Hermes-Zentrum für Transparenz und digitale Menschenrechte kritisiert.
Die beiden Organisationen ürotestieren schon seit Juli, als die Bestimmung in ein Transpositionsgesetz eingefügt wurde, das eigentlich einer Richtlinie des Europäischen Rates über die Sicherheit von Aufzügen folgte.
Insbesondere widerspricht die Verordnung den kürzlich vom EU-Gerichtshof erlassenen Hinweisen und führt zu einem eindeutigen Rechtskonflikt mit aktiven italienischen Datenschutzbestimmungen, wie Antonello Soro, der Vorsitzende der italienischen Datenschutzbehörde, im letzten Monat hervorhob. Viele Experten rechnen damit, dass sie bald vor Gericht angefochten werden könnte.
Frühere Speichergrenzen
Die Datenaufbewahrung in Italien wurde bis 2015 durch bestehende Datenschutzbestimmungen festgelegt: Bis zu zwei Jahre für den Telefonverkehr, ein Jahr für die Telematik und 30 Tage für unbeantwortete Anrufe.
Diese Grenzen wurden später durch den Antiterror-Erlass von 2015 erweitert, der bis zum 30. Juni 2017 die Speicherung von Daten in Bezug auf Telefon- oder Telematikverkehr unter Ausschluss von Kommunikationsinhalten von Telekommunikationsdiensteanbietern sowie weiterer Anrufdaten vorsah.