Mit 9 gegen 8 Stimmen urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, dass es in dem Fall Vasiliauskas v. Lithuania zu einer Verletzung von Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Keine Bestrafung ohne Gesetz) gekommen ist.
Litauische Gerichte hatten Vasiliauskas, einen ehemaligen MGB (KGB) Offizier für den Genozid an Freiheitskämpfern von 1953 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, ein Urteil, dass nur wegen seines Gesundheitszustands und seines hohen Alters nicht vollstreckt wurde.
In seiner Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte machte der Antragsteller geltend, basierend auf Artikel 7 der Konvention, dass die Litauischen Gerichte eine breitere Definition des Begriffs Genozid angewandt hätten, die nicht mit internationalem Recht in Einklang ist, weil sie auch den Genozid an einer politischen Gruppe beinhaltet, was die Partisanen, nach Ansicht der nationalen Gerichte waren.
Fälschlicherweise für Genozid verurteilt
Die Große Kammer des Gerichtes befand, dass Vasiliauskas Verurteilung auf "Rechtlichen Voraussetzungen beruht, die [weder in nationalem noch in internationalem Recht] 1953 in Kraft waren und somit die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt.
Letztes Jahr hatte das litauische Verfassungsgericht entschieden, dass die Deportationen und die Repressionen während des Partisanenkriegs als Genozid zu bezeichnen wären, wenn bewiesen werden könne, dass diese Verbrechen das Ziel hatten, einen signifikanten Anteil der litauischen Nation zu zerstören. Nach der Interpretation des Verfassungsgerichts kann Litauen eine weiter gefasste Definition des Verbrechens des Genozids anwenden, aber diese Maßnahmen können nicht Rückwirkend geltend gemacht werden.
Das Straßburger Gericht stellte einen "Mangel an historischen und faktischen Belegen" darüber fest, inwieweit die litauischen Partisanen die Nation repräsentiert hätten. Das Urteil führt aus:
"Das Gericht ist nicht davon überzeugt, dass der Antragsteller in der relevanten Zeit, selbst mit anwaltlicher Hilfe, in der Lage gewesen wäre, abzusehen, dass die Tötung der litauischen Partisanen als Genozid an litauischen Bürgern oder an ethnischen Litauern gewertet werden könnte.
Ein sensibles Thema
Die Sowjetgeschichte ist in der litauischen Öffentlichkeit ein extrem heikles Thema. Viele Organisationen und Bewegungen lehnen das Urteil des EGMR ab. Der öffentliche Rat, der sich aus gegen die sowjetische Besetzung engagierten Gruppierungen zusammensetzt, kündigte Proteste "gegen den Freispruch für den Mord an Partisanen" an und bezeichnet die Entscheidung des EGMR als parteiisch und unfair."
Vytautas Landsbergis (der erste Staatschef Litauens nach der Erklärung der Unabhängigkeit von er Sowjetunion und jetzige Abgeordnete) äußerte seine Auffassung, dass der gegenwärtige Text des EGMR Urteils "die Annektierung der Republik Litauen durch die UdSSR indirekt legitimiere".
Die Konservative Partei verfasste eine Resolution, um vor dem EGMR in Berufung zu gehen und meint, Vasiliauskas sei 1953 dem Strafrecht aus der Zeit vor der Besatzung unterworfen gewesen, welches nie durch einen Akt des souveränen Litauens aufgehoben worden sei.
'Wir sind ein bisschen zu weit gegangen'
Viele Juristen sind einer anderen Meinung "Nach der Wiederherstellung unserer Unabhängigkeit, begannen wir sämtliche sowjetischen Verbrechen als Genozid zu kategorisieren - wir sind ein bisschen zu weit gegangen. Tja, und jetzt müssen wir mit den Ergebnissen unseres Eifers klarkommen, was, so hoffe ich jedenfalls, dazu führen wird, dass unser Sicherheitsapparat und und unsere Gerichte das internationale Recht in Zukunft ernster nehmen", sagt Justinas Žilinskas, ein Experte für internationales Recht in einem Kommentar zu dem Fall..
Seiner Meinung nach wurden aus einer Vielzahl von Gründen Fehler gemacht. "Dazu gehören gewisse politische Gründe, das unser Staat noch sehr jung und unerfahren war und auch der Wunsch, sicherzustellen, dass die Schuldigen der strafrechtlichen Verfolgung nicht entgehen sondern so schnell wie möglich belangt werden."
Žilinskas hob hervor, dass es auch Grund zum Optimismus gibt, das Urteil war das Ergebnis widersprüchlicher Auffassungen und einige Richter verstanden und unterstützten die Auffassung Litauens. Egidijus Kūris, der Richter welcher Litauen repräsentiert, drückte seine abweichende Ansicht durch ein Gedicht von Archibald MacLeish aus, "Die jungen toten Soldaten sprechen nicht."