"Derart ärmliche Haftbedingungen, insbesondere in Bezug auf Hygiene und Zugang zu den Toiletten, zusammen mit der Überbelegung, müssen zweifellos als Verletzung von Artikel 3 der Konvention angesehen werden", erklärt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil im Fall Mironovas and Others v Lithuania..
Eine Plage in ganz Europa
Bereits zum zweiten Mal stellt das Straßburger Gericht fest, dass Litauen die Rechte von Gefangenen durch Missstände in staatlichen Gefängnissen verletzt.
Schlafsaal-ähnliche-Zellen mit 1,23 Quadratmetern pro Insasse, unhygienische Umgebung, die zu "groben Verstößen gegen Hygienenormen" führen, Mangel an sanitären Einrichtungen und Möbeln, unzureichende Beleuchtung, Raucher werden zusammen mit Nichtrauchern platziert, Gefängniskrankenhaus Patienten, die an einer offenen Form der Tuberkulose leiden, duschen zusammen mit anderen Patienten - die Liste geht weiter und weiter.
Das Gericht stellte, Verstöße bei vier von sieben Beschwerden fest und ordnete insgesamt 31.000 Euro Schadenersatz an.Das Urteil war nicht einstimmig - Richter Pinto de Albuquerque stimmte sogar zu Gunsten aller sieben Kläger.
"Überbelegung der Gefängnisse ist eine Plage in ganz Europa, welche die Unangemessenheit des Strafvollzugs in den meisten Ländern widerspiegelt", erklärte er seine teilweise abweichende Meinung. "Die systemischen Mängel erfordern anhaltende, strukturelle Lösungen und sind nicht mit einer vorübergehenden, oberflächlichen Reform des Gefängnissystems zu lösen".
Fehlgeschlagene Gefängnisreform
Die Plage der Überbelegung scheint Litauen noch mehr zu betreffen als andere europäische Länder. Am Ende des Jahres 2013 gab es 315 Gefangene pro 100.000 Einwohner, die höchste Rate in der EU und die dritthöchste unter allen europäischen Ländern (nach Russland und Weißrussland).
Aufgrund der extrem schlechten Haftbedingungen, weigern sich einige europäische Länder, Gefangene nach Litauen auszuliefern, während Litauens eigene Gerichte immer häufiger großzügige Entschädigungen für Dinge bewilligen, die Insassen während der Haft erlitten.
Seit 2008 spricht das Justizministerium von ehrgeizigen Plänen für eine nationale Gefängnisreform, einschließlich des Baus neuer Anlagen und der Förderung von Alternativen zum Freiheitsentzug. Allerdings gelang es der Bewährungsreform von 2012 nicht, die Anzahl der Insassen zu verringern, gleichzeitig wurden die Pläne, bis 2017 neue Anlagen zu bauen auf 2022 aufgeschoben.
Entsetzliche Gleichgültigkeit
Kriminalexperten warnen vor einer sich immer weiter verschlechternden Situation Wegen der Überfüllung und den allgemein schrecklichen Bedingungen verschlimmern sich die Probleme mit gefängnisinterner Gewalt und Kriminalität und auch Häftlingsselbstmorde werden häufiger.
Im seinem Bericht aus dem Jahr 2014, empfiehlt der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter den litauischen Behörden, "entschlossene Anstrengungen zur Bekämpfung der Überbelegung der Gefängnisse zu ergreifen“ und "dringende Maßnahmen" einzuleiten, um annehmbare Haftbedingungen in einigen der schlimmsten Haftanstalten des Landes zu gewährleisten". Im Jahr 2016 wird der Ausschuss Litauen erneut besuchen.
Leider haben die litauischen Behörden im Umgang mit der Situation bisher weder "Entschlossenheit" noch "Dringlichkeit" verspüren lassen, sondern nur erschreckende Gleichgültigkeit.