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Litauens CIA-Kooperation war ein Verstoß gegen die Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Litauen einstimmig verurteilt, weil das Land bei der Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen gegen einen mutmaßlichen Terroristen mit den Vereinigten Staaten zusammengearbeitet hat.

by Human Rights Monitoring Institute

Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 31. Mai 2018 in der Rechtssache Abu Zubaydah v. Lithuaniastellte der Gerichtshof fest, dass ein geheimes CIA-Gefängnis, das mehr als ein Jahr lang in Litauen betrieben wurde, für die Durchführung schwerer Menschenrechtsverletzungen genutzt wurde.

Durch seine Duldung dieser Einrichtung und durch seine Zusammenarbeit mit der CIA, deren Agenten Folter und andere Rechtsverletzungen begangen haben, hat der litauische Staat die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt, heißt es in dem Urteil des EGMR.

Litauen hat gegen die EMRK verstoßen

Von Februar 2005 bis März 2006 wurde Abu Zubaydah, dem vorgeworfen wurde, mit der Organisation der Anschläge vom 11. September in Verbindung zu stehen, in Litauen in einer Einrichtung mit dem Codenamen Detention Site Violetfestgehalten und verhört. Er wurde nicht offiziell angeklagt und ist derzeit in Guantanamo Bay inhaftiert.

Das Gericht hat einstimmig entschieden, dass Litauen mit den Vereinigten Staaten bei der Durchführung des geheimen Rendition Detention Interrogation Programzusammengearbeitet hat, bei dem es um hochrangige Terrorverdächtige geht.

In Folge dessen hat Litauen im Fall des im Geheimen inhaftierten Abu Zubaydah zahlreiche Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention begangen: unmenschliche Behandlung, Verletzung des Rechts auf Freiheit sowie des Rechts auf Achtung des Privatlebens. Da es in Litauen keine wirksame Untersuchung dieser Vorgänge gegeben hat, stellte der Gerichtshof auch einen Verstoß gegen Artikel 13 (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf) fest.

Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und tritt in drei Monaten in Kraft, falls der Fall nicht an die Große Kammer verwiesen wird, was von jeder der am Prozess beteiligten Parteien beantragt werden kann.

Haftbedingungen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass litauische Beamte beim Kauf einer Reitschule in Antaviliai halfen, die später in eine geheime Haftanstalt umgewandelt wurde, dass sie es der CIA ermöglichten, Gefangene heimlich auf dem Luftweg in und aus dem Land zu transportieren, und dass sie es den Agenten ermöglichten, Menschen innerhalb des Landes zu transportieren. Der staatliche Geheimdienst spielte dabei eine Schlüsselrolle, indem er half, diese Aktionen durchzuführen und dafür sorgte, dass sie geheim blieben. Die Vertraulichkeit dieser Operationen führte dazu, dass höchstwahrscheinlich selbst die ranghöchsten Staatsbeamten Litauens die genauen Einzelheiten nicht kannten.

Obwohl das Gericht nicht feststellen konnte, ob in Litauen "erweiterte" Verhörmethoden (wie Waterboarding) bei Abu Zubaydah angewandt wurden, stellte es fest, dass seine Haftbedingungen (Dauerlicht in Einzelhaft, Dauerlärm) einer unmenschlichen Behandlung gleichkamen.

Der Gerichtshof wertete die in Litauen durchgeführten Vorermittlungen zu möglichen Verstößen gegen litauisches Recht als ineffektiv. Die Verletzung des Rechts auf Freiheit und des Rechts auf Privatsphäre ergab sich aus der Tatsache, dass Abu Zubaydah ohne Rechtsgrundlage in geheimer Haft gehalten wurde und länger als ein Jahr lang nicht mit seinen Verwandten in Kontakt treten durfte. Als die US-Behörden beschlossen, das Geheimgefängnis zu schließen, ermöglichten es die litauischen Behörden, den Kläger in eine andere geheime Haftanstalt in Afghanistan zu verlegen, was weitere Verletzungen seiner Rechte nach sich zog.

Nicht das erste Urteil in dieser Angelegenheit

Das Urteil in Abu Zubaydah gegen Litauen gehört zu einer Reihe von EGMR -Urteilen im Zusammenhang mit dem Rendition Detention Interrogation Programder CIA aus den Jahren 2001 - 2009. Bereits 2014 hat das Gericht festgestellt, dass Polen ähnliche Verstöße gegen denselben Kläger begangen hat. Zwei weitere Länder haben ihre Menschenrechtsverpflichtungen verletzt - Rumänien (Al Nashiri gegen Rumänien, Urteil vom 31. Mai 2018) und Mazedonien (El Masri gegen Mazedonien, Urteil vom 13. Dezember 2012).

Diese Urteile erinnern uns daran, dass in einer Demokratie weder die nationale Sicherheit noch andere Interessen die Verweigerung der natürlichen Menschenrechte rechtfertigen können. Es ist klar, dass jede Genehmigung, die einem anderen Staat zur Durchführung solcher Handlungen erteilt wird, mit der Verfassung Litauens unvereinbar ist. Bei der Prüfung der Frage der Todesstrafe im Jahr 1998 stellte das litauische Verfassungsgericht fest, dass der grundlegende Charakter der Menschenrechte bedeute, dass sie sowohl für die besten als auch für die schlechtesten Menschen gelten". So entmenschlicht die staatlich sanktionierte grausame Behandlung eines Menschen diesen, wobei er oder zu einem bloßen Gegenstand der Beweisaufnahme und Bestrafung reduziert wird.

In diesem Zusammenhang stellt der EGMR fest, dass gemäß Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention "jeder Mensch ein absolutes, unveräußerliches Recht hat, unter keinen Umständen, auch nicht unter den schwierigsten Umständen, gefoltert oder unmenschlich oder erniedrigend behandelt zu werden". Die philosophische Grundlage, die dem absoluten Charakter des Rechts nach Artikel 3 zugrunde liegt, lässt keine Ausnahmen oder Rechtfertigungsgründe oder Interessenausgleiche zu, unabhängig vom Verhalten des Betroffenen und der Art der Straftat" (Gäfgen gegen Deutschland).

Eine Herausforderung für den Schutz der Grundrechte

Die Vorfälle rund um die Geheimen CIA-Gefängnisse zeigen, dass Umstände wie Geheimhaltung, unzureichende Rechenschaftspflicht der Nachrichtendienste und manchmal sogar Korruption eine ernsthafte Herausforderung für den Schutz der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit darstellen. Ein vom EGMR zitierter Bericht des US-Senatsausschusses von 2014 belegt, dass die CIA hochrangigen Regierungsbeamten erhebliche Geldsummen ausgezahlt hat, um die Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Diese Ereignisse müssen gründlich untersucht und bewertet werden. Nur so lässt sich die Identität Litauens als demokratischer Staat schützen, sein Ruf als Staat, der die Menschenrechte achtet wahren und die Rechtsstaatlichkeit gewährleisten.

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