Litauens zentrale Wahlkommission hat dem Premierminister geraten, auf einen Auftritt im öffentlichen Fernsehen zu verzichten, da dies das Gesetz über die Wahlen zum Seimas (Parlament) verletzen würde. Die Medien reagierten empört auf die Empfehlung, die sich aus Vorschriften zur Gewährleistung fairer Wahlen ergibt. Allen Kandidaten muss gleichviel Sendezeit gegeben werden und Amtsinhaber dürfen sich lediglich durch Pressekonferenzen an die Öffentlichkeit wenden. Diskutiert wird, ob das Gesetz die Medienfreiheit und das Recht der Öffentlichkeit auf Information übermäßig einschränkt.