Die jüngste Ausgabe unserer Serie #MeAndMyRights erklärte die Grundrechtecharta. Jetzt erklären wir, wie Du die Charta einsetzen kannst, um die Menschenrechte in der Europäischen Union zu verteidigen.
Als Einzelperson hast Du mehrere Möglichkeiten, die Charta anzuwenden. Wenn Du denkst, dass die EU die Charta verletzt, oder dass ein EU-Land bei der Umsetzung von EU-Recht gegen die Charta verstoßen hat, kannst Du eine Beschwerde einreichen.
Sich beschweren
Je nach Rechtslage in Deinem Land (und wie teuer oder langwierig Deine Regierung den Gang vors Gericht machen konnte), könnte es Dir gelingen, einen Fall vor ein nationales Gericht zu bringen. Das nationale Gericht kann entscheiden, ob eine Verletzung der Charta vorliegt, oder es könnte der Fall anhalten und Gerichtshof der Europäischen Union bitten, sich der Sache anzunehmen.
Du könntest auch die Europäische Kommission informieren, die sich Deine Beschwerde ansehen könnte. Allerdings solltest Du Dir da nicht allzu große Hoffnungen machen. Die Kommission ist dafür verantwortlich, dass sich die EU-Mitgliedstaaten an das EU-Recht halten, aber wenn es um den Schutz der Menschenrechte geht, war sie bisher ein wenig ... schüchtern.
Du kannst auch versuchen, Dich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden, der für Beschwerden über die EU selbst zuständig ist. Oder an den Petitions-Ausschuss des Europäischen Parlaments, der sich mit Beschwerden über EU-Mitgliedsländer befasst.
Meine Regierung hat gerade ganz unverhohlen eine Verletzung der Menschenrechte begangen, z.B.:
- die Hälfte des Obersten Gerichtshofs gefeuert
- öffentliche Demonstrationen verboten
- alle Kätzchen ersäuft
- alle Fernseh- und Radiosender an regierungstreue Oligarchen übergeben
Warum unternimmt die EU nichts dagegen?
Es war noch nie die Stärke der EU, in Sachen Schutz der Menschenrechte bei ihren Mitgliedsländern zu intervenieren. Länder in anderen Teilen der Welt über ihre Menschenrechtsbilanz Vorträge zu halten fällt ihr da schon leichter (solange dies nicht droht dieHandelsbeziehungen zu beeinträchtigen). Auch der Beitritt in die Gemeinschaft ist mit gewissen Hürden und Tests was die Einhaltung der Menschenrechte anbelangt verbunden.
Aber wenn ein Land erst einmal in der EU ist, reicht es aus, dem EU-Recht zu folgen. Und obwohl der Vertrag über die Europäische Union besagt, dass die EU auf den Werten der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, gegründet ist, hat diese Aussage nicht den Status eines Gesetzes. Sie ist nur eine Erklärung, von der die EU und einige ihrer Mitgliedsländer wünschten, dass sie wahr wäre.
Die EU hat einige Menschenrechte in die EU-Rechtsvorschriften integriert. Zum Beispiel gibt es EU-Gesetze, die Diskriminierung und Hassverbrechen verbieten, Asylbewerber schützen, persönliche Daten schützen, die Rechte der Opfer von Verbrechen und Menschenhandel schützen und die Rechte von Beschuldigten in Strafverfahren schützen.
Verlegenheit
Doch selbst wenn es eindeutige Beweise gibt, dass Länder gegen diese Regeln verstoßen, bringt die Europäische Kommission selten Regierungen vor Gericht. Seltsamerweise ist die Kommission nicht so zimperlich wenn es darum geht Länder wegen Verstößen gegen Vorschriften über den Handel und den freien Wettbewerb vor Gericht zu bringen.
Aber es sieht so aus, als wäre es den EU-Ländern zu peinlich, wenn Sie von der EU darauf hingewiesen werden, dass sie die Menschenrechte verletzen. Und die Kommission bringt es in Verlegenheit, wenn sie ein EU-Land in Verlegenheit bringt.
Auch wenn EU-Kommissare unabhängig von ihren nationalen Regierungen sein sollten, und einen Eid auf die Werte der EU schwören, zögern sie doch häufig, in der Kommission für Maßnahmen gegen das Land aus dem sie kommen zu stimmen. Man bedenke, ein Job als Mitglied der Europäischen Kommission dauert in der Regel nur fünf bis zehn Jahre. Und EU-Kommissare müssen ihre Karriere zurück in der nationalen Politik bedenken, sobald sie das Brüsseler Rampenlicht verlassen.
Möglicherweise gibt es für die Zukunft Hoffnung. Die Ereignisse in den letzten zwei Jahren deuten darauf hin, dass die Kommission langsam an Rückgrat gewinnt. Zum Beispiel hat die Kommission, nach vielen Jahren des politischen Drucks endlich rechtliche Schritte gegen dieTschechische Republik (2014) und die Slowakei (im Jahr 2015) begonnen und zwar wegen der Segregation von Roma-Schülerinnen und Schülern im Bildungssystem. Im Dezember 2015 begann ein Verfahren gegen Ungarn für seine dreiste Verletzung des Asylrechts und im Januar 2016 ist eine Untersuchung eröffnet worden über die besorgniserregenden Reformen in Polen, die den Verfassungsgerichtshof und die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien gefährden.