Technologie & Rechte

#MeAndMyRights: Gibt es Hoffnung Jenseits der "Nuklear- Option“?

Dies ist der letzte Artikel unserer aktuellen Serie#MeAndMyRights. Aber weine nicht, Europa wird nicht besser, also bin ich sicher, wir melden uns wieder.

by Israel Butler

Wenn Du alle #MeAndMyRights Artikel gelesen hast, die bis jetzt erschienen sind, solltest Du wissen, dass der EU nicht viele Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um die Menschenrechte innerhalb ihrer Mitgliedsländer zu schützen. Fassen wir zusammen:

  • Auch die EU selbst muss sich, wenn sie neue Gesetze oder Richtlinien erlässt, an die EU-Grundrechtecharta halten. Wenn EU-Länder Teile eines EU-Gesetzes einführen (zum Beispiel über Deine Rechte als Fluggast, wenn Dein Flug verspätet ist oder annulliert wurde), müssen auch sie sicherstellen, dass sie sich an die Charta halten (zum Beispiel, indem sie den Fluggesellschaften untersagen, bei der Zahlung von Entschädigungen alte Menschen zu diskriminieren).
  • Einige EU-Gesetze schützen spezielle Menschenrechte, etwa den Datenschutz, das Recht auf Gleichbehandlung, die Rechte der Opfer von Straftaten oder von Personen, die eines Verbrechens beschuldigt werden. Die EU-Länder müssen diese EU-Gesetze wie jeden anderen Teil der EU-Gesetzgebung implementieren.
  • Manchmal werden EU-Mittel verwendet, um die Menschenrechte zu stärken (OK, vielleicht habe ich das nicht erwähnt, aber die EU ist kompliziert und es ist schwer alles abzudecken), zum Beispiel um Schulen zu bauen, oder Universitäten, oder Krankenhäuser und um Menschen zu helfen, sich für einen neuen Job umschulen zu lassen, nachdem ihr alter wegrationalisiert wurde.

"Systemische Bedrohung"

Über diese Fälle hinaus, hatte die EU jedoch noch nie wirklich viele Möglichkeiten, zum Schutz der Menschenrechte einzuschreiten. Sieht man mal von Artikel 7 ab, aber vom letzten Mal wissen wir bereits, dass Artikel 7 nicht sehr hilfreich ist, wenn es darum geht zu verhindern, dass Länder Rechte verletzen, oder darum einmal verkorkste Verhältnisse wieder ins Lot zu bringen.

Im Jahr 2013 forderten EU-Regierungen, die den Rat der Europäischen Union bilden, die Europäische Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, was die Union mehr tun könnte, um Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu schützen.

Im Jahr 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission 'Rahmenrichtlinien' zur Rechtsstaatlichkeit. Einfach ausgedrückt, stellte die Kommission ein Verfahren vor, dass ausgelöst wird, falls sie jemals den Eindruck gewinnt, dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in einem EU-Land einer "systemischen Bedrohung" ausgesetzt ist.

Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, oder „die Herrschaft des Rechts“ (Rule of law) bezieht sich auf eine Reihe von Grundsätzen, die eine Regierung vom Missbrauch ihrer Befugnisse abhalten sollen. Unter anderem verlangt die Rechtsstaatlichkeit von Regierungen, innerhalb der Grenzen des Gesetzes zu handeln, insbesondere der nationalen Verfassung, aber auch entsprechend internationaler Menschenrechtsstandards.

Als "systemische Bedrohung" bezeichnet die Kommission eine Situation in der die Gerichte eines Landes nicht in der Lage sind, sicherzustellen, dass die Regierung im Rahmen des Gesetzes handelt, zum Beispiel, wenn sich eine Regierung weigert, dem Urteil eines Gerichts zu entsprechen.

Wenn die Kommission ihre "Rahmenrichtlinien zur Rechtsstaatlichkeit“ aktiviert, wird sie das betreffende Land untersuchen, die Regierung auffordern zu erklären, was sie getan hat und dann der Regierung Empfehlungen aussprechen. Wenn die Regierung immer noch die Zusammenarbeit verweigert, hat die Kommission keine Befugnisse sie zu bestrafen, sie kann allerdings noch versuchen Artikel 7 auszulösen.

Wir wissen noch nicht, wie effektiv die Rahmenrichtlinie in der Praxis ist. Sie wurde einmal, im Januar 2016, in Bezug auf Polen aktiviert. Aber wir wissen, dass die Kommission diesen Mechanismus nicht jedes Mal aktiviert hat, wenn es in einem Land ein ernsthaftes Problem gab: etwa im Fall von Ungarn oder Spanien.

Anschauungsmaterial

Nachdem die Kommission ihre Rahmenrichtlinie zur Rechtsstaatlichkeit angekündigt hatte, beschlossen einige EU-Regierungen im Rat, dass sie noch etwas weiter gehen wollen. Also entschied der Rat, dass es einmal jährlich ein Treffen geben soll, auf dem die Regierungen über die Rechtsstaatlichkeit sprechen würden.

Dieser Prozess wird als "Rechtsstaatlichkeitsdialog" bezeichnet. Das erste Mal fand er im November 2015 statt, der nächste Termin wird im Mai 2016 stattfinden.

Der erste Rechtsstaatlichkeitsdialog war keine große Sache für die Regierungen. Er dauerte nur 2,5 Stunden, die Regierungen wurden aufgefordert in Bezug auf die Menschenrechte eine gute Sache und eine schlechte Sache in ihrem eigenen Land zu benennen. Die Länder kritisierten sich nicht gegenseitig, sie boten sich weder Hilfe noch Rat an und sie sprachen sich gegenseitig auch keine Empfehlungen aus.

Nach dem Treffen nahmen sich die Minister kollektiv in den Arm, holten ihre Teddybären raus und hielten einen Mittagsschlaf. OK, Spaß beiseite, wenn die nächste Runde dem gleichen Muster folgt ist es schwierig zu sehen, wie das die Menschenrechte in der EU voranbringen soll. Wir haben einige Empfehlungen an den Rat ausgearbeitet, die man hier nachlesen kann.

Sanktionen

Viele Mitglieder des Europäischen Parlaments sind weder mit der Rahmenrichtlinie zur Rechtsstaatlichkeit noch mit dem Rechtsstaatlichkeitsdialog besonders zufrieden. Diese Abgeordneten möchten, dass die Union ein Verfahren entwickelt, nach dem jedes Mitgliedsland regelmäßig untersucht würde, um so der EU zu helfen, Rechtsbrüche zu identifizieren und zu korrigieren.

Sie möchten, dass die EU die Macht erhält, Regierungen zu bestrafen, die sich weigern den Empfehlungen der Union zu folgen. In diesem Jahr wird das Europäische Parlament die Europäische Kommission auffordern, einen Gesetzentwurf zu entwickeln, der das ermöglichen würde.

Diese Art von Monitoring ist eine gute Sache, aber die Kommission hat bereits mehrfach gesagt, sie sei nicht interessiert an der Schaffung von etwas Neuem. Also wird das Europäische Parlament selbst einen neuen Vorschlag entwickeln müssen. Wir hätten hier zufällig einige Vorschläge für die Abgeordneten in der Schublade.

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