Der Kommissar für Menschenrechte des Europarats Nils Muižnieks hat eine Intervention in dem Fall N.T. and N.D. vs. Spain, in dem es um die Sammelabschiebungen von zwei Personen aus Mali von der Grenze von Melilla geht, eingeleitet. Der Kommissar kam zu dem Schluss, dass die Sammelabschiebungen zwar durch die jüngsten Gesetzesreformen gedeckt sind, die Betroffenen aber an der effizienten Ausübung ihres Rechts einen Antrag auf Asyl zu stellen hindern und sie nicht auf einen wirksamen Rechtsbehelf zugreifen können, woraus sich eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt.