Die International Judicial Chamber Amsterdam, hat sich geweigert, 8 Verdächtige eines Drogenfalles nach Belgien auszuliefern. Die Entscheidung beruht auf einer kürzlich veröffentlichten Erklärung des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (CPT), in der die Behandlung von Inhaftierten in Belgien als unmenschlich und erniedrigend nach Artikel 3 EMRK bezeichnet wird. Das Gericht möchte vor Wiederaufnahme der Auslieferungen prüfen, ob die Gefahr besteht, dass die Verdächtigen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt werden.