Am 7. September entschied der 'Hohe Rat' der Niederlande, dass die Nachrichten- und Sicherheitsdienste (AIVD und MIVD) weiterhin Nachrichten von ausländischen Diensten erhalten dürfen. Die Informationen beziehen sich hauptsächlich auf Daten, die von der NSA (Vereinigte Staaten) und GCHQ (Vereinigtes Königreich) gesammelt wurden.
Die Kläger in diesem Fall waren Interessengruppen für Pressefreiheit und Datenschutz, ein Anwalt und ein Journalist. Sie argumentieren, die Snowden-Enthüllungen hätten gezeigt, dass die NSA unbefugte Datenerhebungsmethoden verwende und bei der Datenerfassung die Grundrechte der Bürger verletze. Unter anderem sammele die NSA systematisch und unbestimmt Metadaten per Kabel, die Informationen darüber enthalten, wer elektronisch, zu welcher Zeit und von welchem Ort kommuniziert. Sie erfasst jedoch nicht den Inhalt der Kommunikation.
Von der NSA gesammelte Daten über Bürgerinnen und Bürger der Niederlande
Die gesammelten Daten können Informationen über Einwohnerinnen und Einwohner der Niederlande enthalten, einschließlich derer, die Facebook oder Google nutzen. Aus diesem Grund argumentierten die Kläger, dass der Empfang dieser Art von Daten durch die niederländischen Nachrichtendienste verboten werden müsse. Sie behaupteten unter anderem, dass das Gesetz über Nachrichten- und Sicherheitsdienste von 2002, das zwar 2017 überarbeitet wurde, aber für diesen Fall immer noch gilt, den Grundrechten der Niederländer keinen ausreichenden Schutz bietet. Das Gericht interpretierte die Aussagen der Kläger so, dass das Problem nur illegal erhaltene Daten betreffe, nicht aber Daten von ausländischen Diensten im Allgemeinen.
Der Gerichtshof entscheidet, dass niederländische Sicherheitsbehörden weiterhin Daten erhalten dürfen.
Das Gericht entschied, dass es keine ausreichenden Hinweise darauf gibt, dass die NSA und die GCHQ die Grundrechte verletzt haben. Die Tatsache, dass ausländische Nachrichtendienste manchmal mehr Befugnisse haben als die niederländischen Nachrichtendienste bedeutet nicht, dass es AIVD und MIVD nicht erlaubt ist, Daten von diesen ausländischen Nachrichtendiensten zu erhalten. Dies könnte anders sein, wenn die niederländischen Geheimdienste bewusst ihre eigenen rechtlichen Beschränkungen umgehen würden, indem sie die breiteren Befugnisse der ausländischen Geheimdienste nutzen. Nach Auffassung des Gerichts hat ein solcher Missbrauch jedoch nicht stattgefunden.
Abschließend entschied der Hohe Rat, dass keine der Einlassungen der Kläger zur Aufhebung der Entscheidung des Gerichts führen könne. Die Interpretation der Ausführungen der Kläger war rechtmäßig und das Gericht entschied auch zu Recht, dass die Kläger nicht ausreichend nachgewiesen hatten, dass ausländische Dienste bei der Erlangung ihrer Informationen unrechtmäßig handelten. Darüber hinaus betonte der Hohe Rat, dass sich die US-Gesetzgebung seit den Enthüllungen von Snowden geändert habe und die Kläger zu wenig über die Folgen dieser neuen Gesetzgebung gesprochen hätten.