Nach einem Urteil in einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, hat das höchste niederländische Verwaltungsgericht basierend auf EU-Recht entschieden, dass mehrere niederländische Bürgermeister im Recht waren, Pass Anträge abzulehnen. In vier Fällen hatten Bürger sich geweigert, die für ihren Pass-Antrag erforderlichen Fingerabdrücke zu geben. In drei damit verbundenen Fällen urteilte das Gericht, dass die Ausgabe von Personalausweisen jedoch nicht aus diesen Gründen abgelehnt werden kann, da es keine entsprechende europäische Verpflichtung gibt.