Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein wegweisendes Urteil in dem Fall Rutkowskis and Others v. Poland gefällt, indem er entschieden hat, dass die exzessive Länge von Gerichtsverhandlungen und der Anwendung entsprechender Berufungsverfahren, die den in der Menschenrechtskonvention formulierten Bedingungen widersprechen, in Polen ein systemisches Problem sind. Die verhandelten Fälle sind lediglich die Spitze des Eisbergs von etwa 600 ähnlichen Fällen, deren Gerichtstermin noch aussteht.