Ein Augenarzt wurde schuldig befunden, die Rechte einer Patientin verletzt zu haben, indem er ihren Termin aufgehoben hatte, weil sie einen Blindenhund mitbringen wollte. Der Arzt sagte, er wäre nicht sicher, ob er in der Lage sei, medizinische Dienstleistungen für Personen mit Hilfehunden zur Verfügung zu stellen. Der polnische Beauftragte für Menschenrechte hatte, unterstützt von der HFHR, gegen den Arzt geklagt und das Bezirksgericht von Krakau hat jetzt eine Verletzung der Patientenrechte festgestellt.