Das Romalager in der polnischen Stadt Breslau (Wrocław) wurde geräumt und abgerissen. Laut Medienberichten wurden die die in dem Camp lebenden Roma nicht über die bevorstehende Räumung informiert.
Die Helsinki Foundation for Human Rights (HFHR) hat das zuständige Bauamt der Stadt kontaktiert, um mehr über die Räumung und den Abriss zu erfahren und dabei seine Besorgnis über den Fall zum Ausdruck gebracht.
"Die Art und Weise, wie die Bewohner des Lagers geräumt wurden, lässt Zweifel aufkommen, wenn man den Fall aus der Perspektive der in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechte betrachtet." Äußerte sich das HFHR.
Mehrfache EMRK Verstöße?
Durch die Räumung haben die in dem Camp lebenden Roma ihre Wohnungen und einen Großteil ihres Besitzes verloren, darunter Geld, Medikamente, Dokumente und Kleidung. HFHR zeigte sich auch besorgt darüber, wie der Verwaltungsvorgang gehandhabt wurde, denn es gab keine vorherige Benachrichtigung, jedenfalls nicht der in dem Lager lebenden Romafamilien.
"Die Fälle in Zusammenhang mit Romalagern sollten gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention betrachtet werden, welcher die Achtung des Privat und Familienlebens und der Wohnstätte zusichert, sowie nach Artikel 14, welcher Diskriminierung verbietet. " sagte Dr. Dorota Pudzianowska, eine Anwältin des HFHR"
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinen Urteilen angemerkt, dass in solchen Fällen die Räumungsentscheidung gut begründet sein muss. Insbesondere muss die anordnende Behörde die Verhältnismäßigkeit der geplanten Lösung nachweisen.
"Das Gericht betont auch die sensible Lage der Roma als ethnische Minderheit, aus der sich eine besondere Sorge um ihre Bedürfnisse und ihren Lebensstil begründet, " erklärt Pudianowska.