Die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte hat sich eingeschaltet in den Fall eines Untersuchungshäftlings, der an der Beerdigung seines Vaters teilnehmen wollte und dessen Antrag von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in ähnlichen Fällen bereits gegen Polen geurteilt. In seinem Urteil in Czarnowski v. Poland hat das Gericht entschieden, dass die Weigerung, einem Häftling die Teilnahme an einer Beerdigung zu ermöglichen, die in Artikel 8 verankerte Rechte des Häftlings verletzt habe (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens).