Die Gruppe der Unterzeichner*, zu der Bürgerrechtsorganisationen, Rechtsanwälte und Richter gehören, sandte ein Schreiben an Nils Muiznieks, den Menschenrechtskommissar des Europarates sowie an Monica Pinto, die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten.
Angriff auf die Justiz
Die Organisationen fordern dazu auf, dringende Maßnahmen zu ergreifen, gegen die Entscheidung des belgischen Staatssekretärs für Migration, mehrere aufeinanderfolgende richterliche Asylentscheidung zu ignorieren, nach denen er einer syrischen Familie ein humanitäres Visum oder ein drei monatiges „Laissez-Passant“ gewähren müsste. Nach Auffassung der Unterzeichner handelt es sich bei der Weigerung, die von der belgischen Regierung befürworteten Gerichtsentscheidungen zu akzeptieren, um einen Angriff auf die Justiz und deren wichtige Rolle beim Schutz der Grundrechte.
Es ist anzumerken, dass das Brüsseler Berufungsgericht am 7. Dezember ein Urteil gefällt hat, in dem es den belgischen Staat bei Androhung einer Zwangsstrafe dazu verurteilt hat, ein Urteil des belgischen Ausländergerichtsgerichts umzusetzen, in dem der Staat aufgefordert wurde, einer syrischen Familie ein humanitäres Visum oder ein „Laissez-Passant“ zu erteilen. Der Staatssekretär für Migration und Asyl hatte öffentlich erklärt, dass er sich an solche Gerichtsentscheidungen nicht halten würde und, dass er sich auch dann weigern werde, diese zu akzeptieren, wenn sie durch andere Justizbehörden bestätigt würden.
Achtung der Rechtsstaatlichkeit
Als Reaktion auf diese Übertritte der Regierung, zu denen die Missachtung des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit und mehrerer Grundrechte gehören, rief eine (beinahe) geschlossene Front die relevanten internationalen Gremien auf Ebene der Vereinten Nationen und des Europarates dazu auf, zu intervenieren und Belgien dringend einen Besuch abzustatten. Dieser Besuch soll dazu dienen, die Mängel in Bezug auf den Schutz der Grundrechte festzustellen und zu qualifizieren und einen Dialog mit Behörden und der Zivilgesellschaft einzuleiten.
Die Unterzeichner fordern den Menschenrechtskommissar des Europarates auch auf, diese Angelegenheit dem Generalsekretär des Europarates vorzulegen, und zwar auf Grundlage der Verletzung von Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in der es heißt, dass jeder Anspruch auf eine faires und öffentliches Gerichtsverfahren und einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht hat, wodurch der Schutz der Grundrechte garantiert wird.Die Unterzeichner hoffen, dass dies zu einer gerechten und fairen Schlußfolgerung über diesen besonders besorgniserregenden Präzedenzfall führt, bei dem es um nichts Geringeres geht, als um die Gewaltenteilung als solche und, im weiteren Sinne, um die Achtung der Rechtsstaatlichkeit durch die belgische Regierung (deren Aufgabe es sein sollte, das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zu verkörpern).
Lesen Sie die Kopie des Briefes der Unterzeichner an den Menschenrechtsbeauftragten des Europarates.
* UNTERZEICHNER:
- Association Syndicale des Magistrats (Gewerkschaftsverband der Richter)
- Avocats.be
- Liga voor mensenrechten
- Ligue des droits de l'Homme (Belgische Liga der Menschenrechte)
- Syndicat des avocats pour la démocratie (Gewerkschaft der Rechtsanwälte für die Demokretie)