In Polen trat im November ein neues Gesetz zu künstlicher Befruchtung in Kraft. Es handelt sich um den ersten Versuch, auf diesem Gebiet Standards zu schaffen. Nach Ansicht des Ombudsmanns und der Helsinki Foundation for Human Rights verstößt das Gesetz jedoch gegen das in der Verfassung verankerte Diskriminierungsverbot beim Zugang zu Gesundheitsversorgung, indem es Frauen nicht gestattet, sich behandeln zu lassen, wenn sie nicht verheiratet oder in einer stabilen Beziehung mit einem Mann sind.