Letzten Monat hatte ein Mann aus Bukarest bemerkt, dass sein Führerschein ausläuft, also ging er zur Polizei um ihn zu erneuern. Aber sein Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, das Bild auf seinem Ausweis entspräche nicht der Realität, er hatte sich inzwischen einen Bart wachsen lassen.
Dein Bart oder dein Führerschein
Er wurde ohne neue Fahrerlaubnis weggeschickt. Die Polizei verlangte von ihm, sich entweder zu rasieren, oder ein neues Ausweisfoto für seine Akte anfertigen zu lassen. Wie es von Seiten der Polizei heißt, würden sich manche Männer sogar direkt auf der Behörde, mit einem dort zur Verfügung gestellten Apparat rasieren.
Aber was passiert, wenn Du nach ein paar Monaten keine Lust mehr auf Deinen Bart hast?Oder wenn Du ihn sowieso nur kurzzeitig trägst, etwa aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen? Oder wenn du dich plötzlich entscheidest, dir die Haare zu färben oder sie gar wachsen zu lassen?
Aber solche Fragen werden von der Polizei nicht beantwortet, ihre Aufgabe besteht schließlich darin, Anweisungen durchzusetzen, nicht sie zu erörtern. Im oben genannten Fall wandte sich der Mann an die Stadtverwaltung von Bukarest und den Ombudsmann, er erhielt aber jeweils die gleiche Antwort:
" ... solche Anträge können nicht bearbeitet werden, weil ihre Physiognomie nicht der auf dem Foto in ihrem Ausweis entspricht ... sie brauchen einen neuen Ausweis.“
Verändert ein Bart dein Gesicht?
Diese Frage taucht nicht zum ersten Mal auf. Allerdings ist die Antwort der rumänischen Behörden einigermaßen originell.
Die für, vor allem seit 9/11, für ihre drakonischen Sicherheitskontrollen bekannten USA, meinen dazu zum Beispiel, dass weder Bart noch gefärbte Haare eine "signifikante Veränderung" darstellen, die einen neuen Ausweis notwendig machen würde.
Aber in Rumänien, einem Land das weit weniger Grund zur Paranoia hat, muss man ein neues Ausweisfoto beibringen "wenn das Foto auf dem Ausweis nicht mehr der Physiognomie des Ausweisinhabers entspricht".
Konform oder Reform?
Es gibt nur zwei Lösungen für das Problem: die traditionelle, also sich anpassen auch wenn es absurd ist, oder aber weiterkämpfen bis zum Ende, möglicherweise bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
In dem oben erwähnten Fall versuchte der Mann eine Zeit lang das System herauszufordern, immerhin verletzten die rumänischen Behörden seine Grundrechte, indem sie von ihm verlangten, seine körperliche Erscheinung zu verändern, um ein Dokument zu erhalten.
Seiner Meinung nach hatte der Bart sein Aussehen nicht derart verändert, dass eine Anpassung seines Ausweises nötig gewesen wäre, vor allem weil dieser erst zwei Jahre alt war. Aber nach beinahe einem Monat, den er mit Petitionen und Beschwerden verbracht hatte, gab er auf und rasierte den Bart ab.
Ist das ein Küchensieb auf deinem Kopf?
Das sollte heute eigentlich nicht mehr nötig sein. Die Technologie zur Gesichtserkennung ist so weit fortgeschritten, dass das menschliche Gesicht und die Menschen (sogar eineiige Zwillinge) genau identifiziert werden können, basierend auf der Biometrie, beispielsweise der Iris.Laut einer Quelle hat die rumänische Polizei Zugriff auf diese Technologie.
In Österreich wurde einem Mann sogar das Recht zugesprochen, aus religiösen Gründen ein Küchensieb auf dem Kopf zu tragenAber noch heute scheint, trotz aller verfügbaren Technologie, das Gesichtshaar einer Person auszureichen, um die rumänischen Behörden zu verunsichern.