Den Passagieren wurde eine "schwere Störung des Luftverkehrs", sowie die "Nichteinhaltung der Anweisungen des Flugkapitäns" zur Last gelegt, das Gericht hat sie jetzt in beiden Anklagepunkten freigesprochen.
"Nicht schuldig" in beiden Fällen
Das Brüsseler Gericht hat entschieden, dass die Passagiere im ersten Anklagepunkt nicht schuldig sind, weil sie nicht ausdrücklich beabsichtigten, den Flugverkehr zu stören.
Im Gegenteil, das Urteil des Gerichts entschied, dass sie "in Sympathie mit der abgeschobenen Person gehandelt haben oder weil sie empört waren über die Situation dieses Mannes, der gewaltsam in seinem Sitz festgehalten wurde und nach Aussage der Passagiere aufgrund der von den beteiligten Polizisten begangenen Gewalttätigkeiten schrie".
Was die zweite Anklage betrifft, so erklärte das Gericht, dass etwa 30 bis 40 Passagiere von ihren Sitzen aufgestanden seien, um gegen die Abschiebung zu protestieren, dass der versuchte Abschiebeversuch eingestellt wurde und dass der Flugkapitän die Passagiere aufforderte, sich wieder hinzusetzen, nachdem die abgeschobene Person von Bord gegangen war. Das Gericht erkannte keine Beweise dafür, dass die sechs Passagiere die Anweisungen des Flugkapitäns missachtet hätten und sprach sie deshalb auch von diesem zweiten Anklagepunkt frei.
Große Unterstützung
Die sechs Angeklagten wurden von über 100 Bürgerrechtsgruppen unterstützt, darunter das Liberties Mitglied the Belgian League of Human Rights, Tout Autre Chose (A Whole Different Thing), das ADES-Netzwerk, Hart Boven Hard und Vrede. Diese Verbände und NGOs haben die Bürger in einer Petition aufgefordert, öffentlich zu erklären, dass sie unter solchen Umständen nicht "die Klappe halten", sonder so handeln würden, wie die sechs Passagiere.
Darüber hinaus brachten mehrere belgische Prominente, wie Philippe Geluck, Bénédicte Liénard, Geneviève Damas und David Murgia ihre Unterstützung durch ein kurzes Video zum Ausdruck.
Schuldig wegen Menschlichkeit.
Die Verbände begrüßten diesen juristischen Sieg und prangerten in einer nach dem Urteil veröffentlichten Erklärung die "Manipulation von Gesetzen" durch den Staatssekretär für Asyl und Migration, Theo Francken, an:
"Am Tag der Abschiebung, als die sechs Passagiere noch auf der Polizeistation festgehalten wurden, kündigte Herr Francken in den Sozialen Medien an, dass diese Personen strafrechtlich verfolgt werden. Zweck dieser politischen Botschaft war eindeutig, die Aufmerksamkeit der Medien auf sich zu ziehen. Mit seinem Freispruch hat das Gericht gezeigt, dass es nicht bereit ist, eine Manipulation der Gesetze durch die Behörden zuzulassen. Dennoch ist es bedauerlich, dass es in diesem Fall überhaupt so weit gekommen ist und dass polizeiliche und rechtliche Mittel mehrere Monate lang gegen Menschen eingesetzt wurden, die absolut nichts getan haben, außer, dass sie ein wenig Menschlichkeit gezeigt haben".