Technologie & Rechte

Niederländischer Supermarkt schuldig gesprochen für Altersdiskriminierung einer Angestellten

Der Supermarkt Albert Heijn diskriminierte eine Frau, indem er sich weigerte aufgrund ihres Alters ihren Arbeitsvertrag zu erneuern

by Nina Kesar

Diskriminierung aufgrund des Alters betrifft oft mit Arbeitnehmer über einem gewissen "mittleren" Alter. Ältere Menschen sind oft mit Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert, weil sie als zu teuer oder unflexibel eingeschätzt werden.

Obwohl Altersdiskriminierung am häufigsten gegen Menschen mittleren Alters und darüber hinaus begangen wird, können auch junge Erwachsene betroffen sein, wie das niederländische Institut für Menschenrechte in dem hier beschriebenen Fall belegt.

23 ist 'zu alt'

Eine 23-jährige Frau arbeitete als Kassiererin bei Albert Heijn. Sie tat dies auf der Grundlage eines befristeten Vertrages. Albert Heijn erweitert den temporären Jahresvertrag der Frau zwei Mal. Bei der dritten Verlängerung, hätte sie einen unbefristeten Vertrag erhalten sollen.

Nach Aussage der 23-jährigen Frau, diskriminierte der Supermarkt Albert Heijn sie wegen ihres Alters. Sie hatte gehört, dass zwei 18-jährigen Kollegen unbefristete Verträge bekommen haben. Im Anschluss daran, schickte sie ihrem Teamleiter eine WhatsApp Nachricht mit der Frage: "Gibt es mittlerweile die Möglichkeit neue unbefristete Verträge auszustellen?"

Ihr Teamleiter antwortete: "[Name des Kollegen, der einen unbefristeten Vertrag erhalten hatte] ist achtzehn, verstehst du?"

Albert Heijn bestreitet, dass es sich um Diskriminierung aufgrund des Alters handelte. Stattdessen, so das Unternehmen, habe es keinen Bedarf für eine Kassiererin gegeben und die Frau sei nicht in der Lage gewesen, auf einer anderen Position zu arbeiten. Der Abschluss von unbefristeten Verträgen mit zwei Teenage-Arbeitnehmern (18 und 19) habe nichts mit deren Alter zu tun, hieß es, sondern mit individuellen Gründen wie Kundenfreundlichkeit und Flexibilität.

'Kein Bedarf‘

Albert Heijn unterzeichnete einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit zwei Teenage-Arbeitnehmern (18 und 19), aber nicht mit der 23-jährigen. Eine 18-jährige Kassiererin verdient 46,7 Prozent bis 47,2 Prozent des Gehalts einer 23-jährigen und eine 19-jährige erhält 54,6 Prozent dieses Gehalts.

Die WhatsApp Nachricht des Teamleiters, welche das 18. Lebensjahr mit einem unbefristeten Vertrag verknüpft, legt die Vermutung nahe, dass eine Diskriminierung aufgrund des Alters stattgefunden hat. Albert Heijn argumentiert hingegen, dass es keinen Platz für die 23-jährige Frau gegeben habe, weil eine Kassiererin aus einer anderen Filiale hinzugekommen sei.

Das Institut für Menschenrechte ist der Ansicht, dass das Unternehmen Albert Heijn nicht nachgewiesen hat, dass es sich gegenüber der Frau nicht der Altersdiskriminierung schuldig gemacht hat. Das heißt, es ist nicht bewiesen, dass das Alter der Frau überhaupt keine Rolle gespielt hat. Auch wenn das Alter nicht der einzige Grund ist, ihr keinen unbefristeten Vertrag zu geben, ist Diskriminierung hier ein Thema.

Schuldspruch

Das Niederländische Institut für Menschenrechte hat geurteilt, dass Albert Heijn BV der illegalen Diskriminierung auf Grund ihres Alters schuldig ist, weil das Unternehmen nicht mit ihr in ein (neues) Arbeitsverhältnis eingetreten ist.

Lesen Sie das Urteil des Instituts hier.
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