Eine Koalition von Organisationen, die für die zivilgesellschaftliche Begleitung der Ernennung von Kandidaten an das Verfassungsgericht verantwortlich sind, hat in einer Stellungnahme die Nominierung von Dr. Grzegorz Jędrejek zum Verfassungsrichter in der Sitzung des Sejm am 24. Februar kritisiert. Die Organisationen bemängeln, die Nominierung von Dr. Jęderejk sei nur wenige Tage nach Ende der Frist für die Einreichung der Kandidaten erfolgt. Darüber hinaus bot die Sitzung des Sejm-Ausschusses für Justiz und Menschenrechte keine Gelegenheit, dem Kandidaten Fragen zu stellen.