Technologie & Rechte

Unausgereifte Reform in Belgien

Durchsuchungen von Privatwohnungen ohne richterliche Vollmacht und eine weitere Verschärfung der Überbelegung der Gefängnisse; diese Nebeneffekte der Reform des belgischen Strafrechts erwartet LDH.

by David Morelli
Image: Matthew Kenwrick - Flickr/CC content

Die Belgian League of Human Rights (LDH) trat am 18. November vor die Abgeordnetenkammer um ihre Analyse des als "Potpurri II" bekannten Gesetzes darzulegen, einer Reform des Strafrechts und der Strafprozessordnung.

LDH begrüßt die Bereitschaft der Regierung diese Reform voranzutreiben, allerdings bedauert die Organisation die Ungeduld mit der diese Reform durchgeführt wird. Mehrere Körperschaften, darunter auch von der Regierung selbst berufene, werten die unterschiedlichen Optionen für die Zukunft des Strafrechts in Belgien noch aus und es ist unklug ein neues Gesetz durchzudrücken, bevor diese ihre Arbeit beenden konnten.

Durchsuchungen ohne richterliche Vollmacht

LDH ist mit einigen spezifischen von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen besonders unzufrieden. Dazu gehören die Abschaffung der Schwurgerichte und neue Widersprüchlichkeiten bei der Anwendung von Strafen.

Nach der vorgeschlagenen Reform könnte ein einfaches Verbrechen schwerer bestraft werden als Genozid.

Auch die Entfernung von Sicherungsmechanismen für die Bürger ist besorgniserregend. Diese Reform erweitert die Kompetenzen der Staatsanwaltschaft, sie wird Hausdurchsuchungen anordnen können ohne dafür die Vollmacht eines Richters zu benötigen. Die League of Human Rights stellt auch fest, dass diese Maßnahmen die Überfüllung der Gefängnisse sowie die Asymmetrie der Strafverfolgung zum Nachteil einzelner Gruppen weiter verschlimmern könnte.

Deshalb bedauert LDH, dass diese notwendige Reform so übereilt vorangetrieben wird, dass ein unausgereifter und unausgewogener Text entstehen muss.
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