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Ungarn verletzte EMRK durch Vertuschung polizeilicher Folter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass die ungarischen Behörden die fundamentalen Menschenrechte eines Roma verletzt haben, indem sie schwere Misshandlungen bei einem polizeilichen Verhör vertuscht haben.

by Hungarian Civil Liberties Union

Das Opfer, ein Mandant der Hungarian Civil Liberties Union, wurde 2010 verhaftet und in eine Polizeistation gebracht. Bei seiner Freilassung reichte er Anzeige ein, dass er während der 12 Stunden seiner Verhaftung und Befragung von sechs Polizisten und zwei Sicherheitsbeamten brutal angegriffen und gedemütigt wurde, mit dem Ziel, ein Geständnis von ihm zu erzwingen.

Die Polizisten sagten dem Mann: “Uns ist egal, ob du tot umfällst. Wenigstens gibt es dann einen Zigeuner weniger". Der Vorfall hatte eine verheerende psychologische Auswirkung auf den Mann.

Ein paar Stunden nach seiner Entlassung wurde der Mann ins Krankenhaus eingeliefert. Nach klinischen Erkenntnissen aus dem Krankenhaus erlitt er Verletzungen an Schädel, Nase, Schulter, Hüfte, Arm, Hand und Oberschenkel. Eine wegen seiner Anschuldigungen eingeleitete Untersuchung wurde durch die Staatsanwaltschaft eingestellt, denn diese behauptete, es könne nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Übergriff tatsächlich von den Verdächtigen begangen worden sei.

Institutioneller Rassismus

Mit Unterstützung der HCLU wandte sich die geschädigte Partei an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), in dem sie eine Verletzung des Verbots von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention) und des Grundsatzes der Nicht-Diskriminierung geltend machte.

Das European Roma Rights Centre (ERRC)intervenierte in dem Verfahren, um bei dem Fall des Mannes zu helfen und forderte den Gerichtshof auf, die Existenz von institutionellem Rassismus im Land zu berücksichtigen.

In seinem Urteil stellte der EGMR fest, die ungarische Regierung habe es versäumt, die Behauptung des Klägers zu widerlegen, dass seine Verletzungen auf der Polizeistation verursacht worden seien. Darüber hinaus wies das Straßburger Gericht darauf hin, dass die von den ungarischen Behörden durchgeführten Ermittlungen nicht effektiv gewesen seien, auch sei keine Prüfung der potenziellen rassistischen Motive der Misshandlungen vorgenommen worden.

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