Die beiden Schwestern aus dem Iran, denen vorgeworfen wurde, die Quarantäne verletzt zu haben, haben die ihnen zugewiesene Krankenhausabteilung allerdings in Wirklichkeit nie verlassen.
Die ungarischen Behörden haben entschieden, mehr als ein Dutzend im Ausland geborene Studenten auszuweisen, darunter eine iranische Frau, gegen die zusammen mit ihrer Zwillingsschwester ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Die beiden leben bereits seit 10 Jahren in Ungarn, wo sie das Gymnasium besucht haben und jetzt an der Semmelweis-Universität studieren, um Apothekerinnen zu werden. Am 6. März mussten die beiden in Quarantäne gehen, weil sie mit zwei iranischen Medizinstudenten in Kontakt gekommen waren, die positiv auf Covid-19 getestet worden waren. Nachdem sie die Quarantäne verlassen hatten, verließen die Schwestern das Krankenhaus mit einem negativen Test. Daraufhin wurde jedoch ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet. Ihnen wurde vorgeworfen, sie hätten die ihnen zugewiesene Station verlassen, und sich am 7. März geweigert, der Aufforderung der Pflegekräfte, dorthin zurückzukehren, Folge zu leisten.
Die Ungarische Bürgerrechtsunion (HCLU), die den beiden Rechtsbeistand anbot, reichte mit der Begründung, die Vorwürfe seien unhaltbar, eine Beschwerde ein. Die Polizei konnte weder nachweisen, dass die Schwestern die Station verlassen haben, noch angeben, wer sie angeblich aufgefordert hätte, dorthin zurückzukehren. Die Beschuldigung basierte auf der Annahme, die iranischen Studentinnen hätten gegen eine Lockdown Maßnahme verstoßen, die ihnen nur in ungarischer Sprache mitgeteilt wurde, was gegen die Regeln verstößt und somit als nie geschehen angesehen werden muss. Zudem sagte der Entscheid nichts über die Station aus. Lediglich die Krankenhausabteilung durften sie nicht verlassen. Tatsächlich haben sie die Abteilung nie verlassen, und sie sagten, sie hätten auch die ihnen zugewiesene Station nur zweimal verlassen: einmal, als ein Beamter der Einwanderungspolizei den hospitalisierten Ausländern, die auf dem Korridor standen, eine Erklärung abgab, und ein anderes Mal, als sie auf eine andere Station verlegt wurden.
Die Entscheidung über die Abschiebung hätte nicht getroffen werden dürfen, da das Strafverfahren eingestellt wurde
Am 7. März trat ein Erlass der Regierung in Kraft, in dem die Verletzung der Quarantänevorschriften als Straftat eingestuft wurde. Nach dem ungarischen Strafrecht ist bei der Festlegung einer Klage die geltende Vorschrift anzuwenden. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft mit ihrer Entscheidung vom 20. Mai das Strafverfahren tatsächlich eingestellt hat.
Die Ausländerbehörde hatte jedoch bereits am 24. April einen Ausweisungsbeschluss gegen eine der Frauen gefasst. Mit der Begründung, sie sei eines Verbrechens verdächtigt worden, durfte die junge Frau drei Jahre lang weder einreisen noch sich in Ungarn aufhalten. Da das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, war dieser Verdacht nicht mehr gültig, weshalb die HCLU Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt hat. Das Hauptstadtgericht wird in den kommenden Tagen über die Klage der HCLU entscheiden.