Liberties hat eine Stellungnahme vorgelegt zu den Grundprinzipien und Schutzmaßnahmen, die in den Leitlinien zur Umsetzung von Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie festgelegt werden sollen.
Die Kommission hat eine Reihe von Stakeholder-Dialogen organisiert, um die ordnungsgemäße Umsetzung von Artikel 17 (vormals Artikel 13) zu diskutieren. Es folgt eine Zusammenfassung der von uns in den Richtlinien erwünschten Punkte:
- Bei der entscheidenden Frage, wie Rechteinhaber und Plattformen zusammenarbeiten müssen, um die Meinungsfreiheit und den Datenschutz der Nutzer zu gewährleisten, bleibt die Richtlinie zu vage.
- Die Richtlinien sollten die Regierungen dazu anhalten, obligatorische Upload-Filter zu vermeiden. Die Urheberrechtsrichtlinie erlegt den Mitgliedsstaaten keine allgemeinen Überwachungspflichten auf und obligatorische Upload-Filter sind vermeidbar, um zu verhindern, dass die Freiheit des Informationszugangs und der Meinungsäußerung beeinträchtigt werden.
- Der Einsatz automatisierter Filtermethoden stellt nicht nur eine Gefahr für die Meinungsfreiheit dar, er könnte auch leicht den Schutz personenbezogener Daten beeinträchtigen. Daher ist die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) anwendbar. Nach der DSGVO ist ein menschliches Eingreifen in jeden automatisierten Entscheidungsprozess, wie z.B. bei der Sperrung oder Entfernung von Inhalten, zwingend erforderlich.
- Richtlinien sollten die Mitgliedsstaaten dazu anhalten, die gleichen Ausnahmen und Einschränkungen in die umgesetzte Gesetzgebung aufzunehmen. Es gibt einige Formen von Ausnahmen und Einschränkungen, wie z.B. bei Pastiche oder Parodien, die auf EU-Ebene nicht harmonisiert sind. In einigen EU-Mitgliedsstaaten bleibt die Parodie durch das Urheberrecht beschränkt. Wir setzen uns für harmonisierte Ausnahmen und Beschränkungen ein.
- Große Plattformen wie YouTube, Facebook und andere sollten wirksame und zügige Beschwerde- und Abhilfemechanismen schaffen. Beschwerde- und Abhilfemechanismen sollten i) leicht zugänglich, ii) transparent, iii) kostenlos, iv) vertrauenswürdig sein, und v) den Anforderungen der Rechenschaftspflicht entsprechen.
- Die Mitgliedstaaten sollten Sanktionen für unrechtmäßige Urheberrechtsansprüche verhängen. Zumindest müssen Rechtsinhaber, die die Sperrung oder Entfernung von Inhalten beantragen, ihre Anträge "gebührend begründen". Sie sollten für wiederholte unrechtmäßige Ansprüche haftbar sein.
- Plattformen und Urheberrechtsinhaber müssen transparent arbeiten. Ihre Entscheidungen, Maßnahmen und Abläufe müssen für die Öffentlichkeit transparent sein. Auch Audit- und Bewertungsinstrumente, wie z.B. Algorithmus-Audits, sind unerlässlich.