Der italienische Kassationsgerichtshof hat in letzter
Instanz die Berufung zweier Vollzugsbeamter abgelehnt, die verurteilt wurden,
weil sie 2010 in der Justizvollzugsanstalt Asti einen zum Islam konvertierten
Häftling geschlagen hatten. Das ursprüngliche Strafmaß von zwei Jahren und acht
Monaten zuzüglich einer Geldstrafe von 5.000 Euro wurde später durch ein
Berufungsgericht auf ein Jahr reduziert.
Dieser Fall wurde vom UN-Ausschuss gegen Folter bei der
Fertigstellung seines Berichts über Italien berücksichtigt.