EU-Beobachtung

Belgiens Verfassungsgericht verurteilt Strafrechtsreform

Das belgische Verfassungsgericht hat bei einem Gesetz zur Reform des Strafrechtssystems von2016 in drei Bereichen Probleme festgestellt.

by David Morelli

Die beiden klagenden Parteien, das belgische Liberties Mitglied La League des Droits de l'homme und die Vereinigung der Richter, sind zufrieden mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts in seinem Urteil 148-2017 vom Dezember 2017, das am 5. Februar 2016 verabschiedete Gesetz "Pot-Pourri II" abzulehnen, mit dem die strafrechtlichen Verfahren und Vorschriften geändert wurden.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist eine Rüge an die Regierung in drei Bereichen des Pot-Pourri-II-Gesetzes.

1. Der Strafgerichtshof erhebt sich aus der Asche

Das Verfassungsgericht kritisierte die systematische "Korrektur" von Strafsachen. Nach Ansicht des Gerichtshofs hat der Gesetzgeber den Begriff der mildernden Umstände verzerrt, um eine Strafprozessangelegenheit anzugehen (Entlastung des Strafgerichtshofs), ohne jedoch die anwendbaren Strafen zu reduzieren.

Darüber hinaus stellte das Verfassungsgericht den Bürger in den Mittelpunkt der Debatte: Es vertritt die Ansicht, dass eine Jury an der Ausübung der Strafjustiz teilhaben sollte. Nach Ansicht des Gerichts darf die Regierung das "Recht auf soziale Entwicklung" nicht einschränken, wenn dies nicht aus Gründen des öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist.

2. Der Ermittlungsrichter, ein Hauptakteur im Strafverfahren

Einschränkungen des Rechts auf Schutz des Privatlebens und des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung stellen einen sehr schwerwiegenden Eingriff dar. Das Gericht stellte daher fest, dass eine Durchsuchung nur dann zulässig ist, wenn sie auf einem von einem Untersuchungsrichter ausgestellten Haftbefehl basiert. Ein solcher Richter ist der einzige Akteur, der die Kriterien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit erfüllt.

3. Ende der Diskriminierung ausländischer Häftlinge ohne Aufenthaltserlaubnis

Das Gericht kritisierte den systematischen und absoluten Ausschluss von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung in Belgien von den neuen Regelungen zum Freiheitsentzug.

Nach Ansicht des Gerichts ist eine unterschiedliche Behandlung auf der Grundlage des Aufenthaltsrechts nicht angemessen gerechtfertigt und führt zu einer Inkohärenz beim Schutz der Grundrechte.

Die Liga für Menschenrechte und die Richterunion begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die ein Meilenstein in der Geschichte der belgischen Strafgerichtsbarkeit sein wird.

Beide Organisationen bedauern die Haltung der Regierung, die von der juristischen und akademischen Gemeinschaft einstimmig kritisiert wurde. Diese kostspielige und zeitaufwändige Situation ist für alle Prozessbeteiligten eine Quelle der Rechtsunsicherheit.

Die Liga der Menschenrechte und die Richterunion haben die Regierung mehrfach auf die Inkohärenz eines Ansatzes aufmerksam gemacht, der darin besteht, einen wesentlichen Teil des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung durch Ad-hoc-Maßnahmen zu ersetzen, anstatt eine umfassende Reform des Strafrechts und der Strafverfahren durchzuführen.

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