Ein polnischer Journalist hatte einem Unternehmen einen Fragenkatalog geschickt. Dieses war der Ansicht, der Inhalt der Fragen schädige seinen Ruf und reichte eine Verleumdungsklage ein, obwohl der Artikel noch gar nicht veröffentlicht war. Das Gericht wies die Klage jedoch zurück. "Wäre der Journalist verurteilt worden, wäre das ein gefährlicher Präzedenzfall, der den sogenannten "chilling effect" nach sich ziehen könnte", sagte Dorota Głowacka, die Koordinatorin des Observatory of Media Freedom in Poland bei der Helsinki Foundation for Human Rights.