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Recht auf freie Meinungsäußerung: Twitter Nutzer in Spanien verurteilt

Nach einem früheren Freispruch hat der spanische Oberste Gerichtshof den Sänger César Strawberry jetzt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Die Entscheidung des Gerichts wird wegen der Missachtung des Schutzes der Meinungsfreiheit kritisiert.

by Rights International Spain

Der spanische Oberste Gerichtshof hat César Strawberry, den Sänger der spanischen Gruppe Def con Dos, wegen Verherrlichung des Terrorismus und Beleidigung von Terroropfern, zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.

Die Verurteilung bezieht sich auf Kommentare, die auf seinem Twitter-Feed zwischen November 2013 und Januar 2014 veröffentlicht wurden, in denen er sich über einige Opfer des Terrorismus lustig machte, öffentliche Würdenträger kritisierte und ihnen den Tod wünschte.

Das Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs hebt den ursprünglichen Freispruch des Nationalen Hohen Gerichtshofs, gegen den die Staatsanwaltschaft sofort Einspruch eingelegt hatte, auf. Der Oberste Gerichtshof entschied, die Nachrichten seien erniedrigender und spöttischer Natur, "förderten Hassrede, legitimierten den Terrorismus als Mittel zur Lösung sozialer Konflikte und zwängen die Opfer sich an die schmerzlichen Erfahrungen von Bedrohung, Entführung oder Mord an einem nahen Familienmitglied zu erinnern“.

"Schrecklich" für die freie Meinungsäußerung

Der Oberste Gerichtshof teilt nicht die Auffassung des Nationalen Hohen Gerichtshofs, dass die Botschaften "eine Kritik der sozialen und politischen Lage", "friedlich und ausschließlich kulturell" und deshalb unter der Meinungsfreiheit geschützt seien.

Die Beobachtungsstelle für Bürgerrechte und die öffentlichen Freiheiten hat im Blog von Rights International Spain einen Artikel veröffentlicht, der das Urteil des Obersten Gerichtshofs analysiert und kritisiert.

Nach diesem Artikel ist das Urteil "schrecklich für die freie Meinungsäußerung und steht im Einklang mit der schrittweisen Deaktivierung der Grundrechte durch die Behörden, in diesem Fall durch die Justiz".

Der Artikel fährt fort zu erklären, dass "auf formaler Ebene das Urteil das Recht auf freie Meinungsäußerung ähnlich wie der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auszulegen scheint", aber "das Problem entsteht, wenn das, was außergewöhnlich sein sollte - die Beschränkung dieses Rechts - vielleicht nicht die Norm wird, aber sicherlich etwas gewohnheitsmäßiges, in der Reichweite bestimmter Politiken, Interessen oder Ideologien, aufgrund des Verschwindens des in der Verfassung verankerten Systems der Rechts- und Gerichtsgarantien zum Schutz der Grundrechte der Bürger."

'Aus dem Zusammenhang'

Die Beobachtungsstelle unterstreicht die Gefahren des Begriffs der „Hassrede“, denn dieses sei "ein echtes Mantra geworden, ein wichtiger Bestandteil, der als Krücke dient und als Ausrede, die gewissen juristischen Akteuren eines besonders konservativen Schlags erlaubt, ihre Perspektive aufzuzwingen, was dazu führen kann, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu illegitimeren und jener Mauer, die manche zum Nutzen bestimmter Ideologien um die Bürger aufbauen wollen, einen weiteren Stein hinzufügt."

In diesem Fall ist die Beobachtungsstelle der Ansicht, dass "der Oberste Gerichtshof entschieden hat, diese Äußerungen losgelöst aus ihrem Kontext zu analysieren und zwar auf rein formale, wortwörtliche, voreingenommene und partielle Art, obwohl es sich in Wirklichkeit eindeutig um kulturelle und politische Äußerungen handelt, mit denen der Gerichtshof einfach nicht einverstanden ist. Das Gericht findet diese Äußerungen hasserfüllt und zögert daher nicht, sie als "Hassreden" zu bezeichnen.

In diesem Zusammenhang heißt es in dem Artikel: "Bei der Bewertung des Schutzes der Meinungsfreiheit ist es wichtig, die Art des betreffenden Diskurses klar zu unterscheiden. Der Grad, in dem diese Freiheit geschützt werden muss, hängt von der Art des Ausdrucks ab. Das ist nicht nur auf der Grundlage des Inhalts der Äußerung, sondern auch des Tones und der Form der Botschaft geboten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet die Meinungsfreiheit und die spezifische politische Meinung sowie die Freiheit der kulturellen Ausdrucksfähigkeit in allen Ihre Manifestationen und Arten. Es gibt viele Faktoren, die bei der Bewertung einer gegebenen Äußerung zu berücksichtigen sind und deren Schutz als die Ausübung eines Grundrechts anzuerkennen ist".

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Die Beobachtungsstelle sagt: "Das Urteil des Oberste Gerichtshofs verlässt diesen Standpunkt und greift statt dessen in den Kampf gegen Strawberrys politische und kulturelle Äußerungen auf die denkbar schlimmste Art ein, indem sie ihnen ihren politischen Charakter abspricht und das unter Nutzung einer totalitären und missbräuchlichen Sprache der Verneinung und Ausgrenzung. Das Urteil berücksichtigt die Ideen des anderen nicht, respektiert sie nicht einmal, sondern wirkt ihnen lediglich intolerant entgegen, indem es einen in der Form hyperkorrekten, aber außerordentlich gewalttätigen Gegendiskurs anwendet, der nichts weniger als eine autoritäre Meinungsbildung ohne jede rechtliche Analyse ist".Das Observatorio de Derechos Civiles y Libertades Públicas wertet die Tatsache, dass "dies nicht das erste Mal ist, dass der Oberste Gerichtshof auf diese Weise gehandelt hat", als Beweis, dass diese Fragen "über seinen Horizont hinaus gehen". Das letzte Wort in dieser Angelegenheit ist noch nicht gesprochen, da sich das Verfassungsgericht sicherlich einmischen wird und wenn nötig auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der sicherlich das beste Gericht wäre, um diesen Fall zu verhandeln, da er nicht durch jenes ideologische Sektierertum und das Fehlen verfassungsrechtlicher Schutzmaßnahmen gehemmt ist, welche für unsere höchsten Gerichte beim Umgang mit bestimmten Themen so kennzeichnend ist."
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