Der spanische Oberste Gerichtshof hat César Strawberry, den Sänger der spanischen Gruppe Def con Dos, wegen Verherrlichung des Terrorismus und Beleidigung von Terroropfern, zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.
Die Verurteilung bezieht sich auf Kommentare, die auf seinem Twitter-Feed zwischen November 2013 und Januar 2014 veröffentlicht wurden, in denen er sich über einige Opfer des Terrorismus lustig machte, öffentliche Würdenträger kritisierte und ihnen den Tod wünschte.
Das Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs hebt den ursprünglichen Freispruch des Nationalen Hohen Gerichtshofs, gegen den die Staatsanwaltschaft sofort Einspruch eingelegt hatte, auf. Der Oberste Gerichtshof entschied, die Nachrichten seien erniedrigender und spöttischer Natur, "förderten Hassrede, legitimierten den Terrorismus als Mittel zur Lösung sozialer Konflikte und zwängen die Opfer sich an die schmerzlichen Erfahrungen von Bedrohung, Entführung oder Mord an einem nahen Familienmitglied zu erinnern“.
"Schrecklich" für die freie Meinungsäußerung
Der Oberste Gerichtshof teilt nicht die Auffassung des Nationalen Hohen Gerichtshofs, dass die Botschaften "eine Kritik der sozialen und politischen Lage", "friedlich und ausschließlich kulturell" und deshalb unter der Meinungsfreiheit geschützt seien.
Die Beobachtungsstelle für Bürgerrechte und die öffentlichen Freiheiten hat im Blog von Rights International Spain einen Artikel veröffentlicht, der das Urteil des Obersten Gerichtshofs analysiert und kritisiert.
Nach diesem Artikel ist das Urteil "schrecklich für die freie Meinungsäußerung und steht im Einklang mit der schrittweisen Deaktivierung der Grundrechte durch die Behörden, in diesem Fall durch die Justiz".
Der Artikel fährt fort zu erklären, dass "auf formaler Ebene das Urteil das Recht auf freie Meinungsäußerung ähnlich wie der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auszulegen scheint", aber "das Problem entsteht, wenn das, was außergewöhnlich sein sollte - die Beschränkung dieses Rechts - vielleicht nicht die Norm wird, aber sicherlich etwas gewohnheitsmäßiges, in der Reichweite bestimmter Politiken, Interessen oder Ideologien, aufgrund des Verschwindens des in der Verfassung verankerten Systems der Rechts- und Gerichtsgarantien zum Schutz der Grundrechte der Bürger."
'Aus dem Zusammenhang'
Die Beobachtungsstelle unterstreicht die Gefahren des Begriffs der „Hassrede“, denn dieses sei "ein echtes Mantra geworden, ein wichtiger Bestandteil, der als Krücke dient und als Ausrede, die gewissen juristischen Akteuren eines besonders konservativen Schlags erlaubt, ihre Perspektive aufzuzwingen, was dazu führen kann, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu illegitimeren und jener Mauer, die manche zum Nutzen bestimmter Ideologien um die Bürger aufbauen wollen, einen weiteren Stein hinzufügt."
In diesem Fall ist
die Beobachtungsstelle der Ansicht, dass "der Oberste Gerichtshof
entschieden hat, diese Äußerungen losgelöst aus ihrem Kontext zu
analysieren und zwar auf rein formale, wortwörtliche, voreingenommene
und partielle Art, obwohl es sich in Wirklichkeit eindeutig um
kulturelle und politische Äußerungen handelt, mit denen der Gerichtshof
einfach nicht einverstanden ist. Das Gericht findet diese Äußerungen
hasserfüllt und zögert daher nicht, sie als "Hassreden" zu bezeichnen.
In diesem Zusammenhang heißt es in dem Artikel: "Bei der Bewertung des Schutzes der Meinungsfreiheit ist es wichtig, die Art des betreffenden Diskurses klar zu unterscheiden. Der Grad, in dem diese Freiheit geschützt werden muss, hängt von der Art des Ausdrucks ab. Das ist nicht nur auf der Grundlage des Inhalts der Äußerung, sondern auch des Tones und der Form der Botschaft geboten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet die Meinungsfreiheit und die spezifische politische Meinung sowie die Freiheit der kulturellen Ausdrucksfähigkeit in allen Ihre Manifestationen und Arten. Es gibt viele Faktoren, die bei der Bewertung einer gegebenen Äußerung zu berücksichtigen sind und deren Schutz als die Ausübung eines Grundrechts anzuerkennen ist".