Das belgische Verfassungsgericht hat sich in einem Urteil gegen die massenhafte Speicherung von Kommunikationsmetadaten ausgesprochen. Mit dieser Entscheidung entspricht das Gericht einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der die EU-Direktive annulliert hatte, auf der das Belgische Gesetz beruhte.
Die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten, welche in Folge der Bombenanschläge in Madrid (2006) und London (2005) entstand, zwang europäische Telekommunikationsunternehmen und Internetprovider Kommunikationsmetadaten ihrer Nutzer zu speichern.
Im Juli 2013 hatte das belgische Parlament in einem Dringlichkeitsverfahren ein Gesetz verabschiedet, mit dem die EU-Direktive im belgischen Recht verankert wurde. Dieses Gesetz verpflichtete Telekommunikationsdienstleister, verschiedene Daten für eine Dauer von einem Jahr zu speichern. Dazu gehörten die von Mobiltelefonen gewählten Nummern, die Standortdaten von wo der Anruf abgesetzt wurde, das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der Gespräche.
Das Recht auf Privatsphäre
Im Februar 2014 haben die Belgian League of Human Rights (LDH), die Net Users' Rights Protection Association, datapanik.org und Liga voor Mensenrechten gemeinsam eine Crowdfunding Kampagne ins Leben gerufen, um ein Aufhebungsverfahren vor dem Verfassungsgericht zu finanzieren.
Die Kampagne kam sehr gut an, das Ziel von 5000€ wurde in wenigen Wochen übertroffen, und es hat sich gezeigt, dass Bürger ihre Privatsphäre schätzen.
Jetzt hat das Verfassungsgericht die Wichtigkeit des in Artikel 22 der belgischen Verfassung dargelegten Rechts auf Privatsphäre bestätigt und daran erinnert, dass jede Einschränkung dieses Rechts einer gründlichen Prüfung bedarf.
Herausforderungen
Durch dieses Urteil kommt mit Belgien ein weiteres Land auf die lange Liste der EU Mitglieder, in denen die EU-Initiative auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten wurde. Es bleibt anzumerken, dass die Europäische Kommission nicht vorhat, einen neuen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung einzubringen.
"Dieses Verfassungsrechtliche Urteil sollte unsere Regierungen aufschrecken: Sie können die Massenüberwachung ihrer Bürger nicht grenzenlos ausweiten, „ sagte Alexis Deswaef, der Präsident der LDH.
Dieses erfreuliche Urteil des Verfassungsgerichts sollte uns alle daran erinnern, dass die Privatsphäre ein Grundrecht ist, welches nicht ohne weiteres eingeschränkt werden kann.